Das Oberlandesgericht Frankfurt verhandelt am 18. Januar in einem Berufungsverfahren in zweiter Instanz einen Zivilstreit zwischen dem Land Hessen und dem als Doppelmörder verurteilten Andreas Darsow. Das Verfahren findet in Darmstadt statt und bietet nach den Worten von Darsows Anwalt, Gerhard Strate, möglicherweise einen Hebel für eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens. In erster Instanz hatte das Landgericht Darmstadt in dem Zivilstreit Darsow zur Zahlung von 70.000 Euro verurteilt und eine neue Beweiserhebung abgelehnt.