Vorwurf der Vergewaltigung Assanges Auslieferung an Schweden besiegelt

Wikileaks-Gründer Julian Assange ist mit seinem Einspruch gegen seine Auslieferung auch vor dem höchsten britischen Gericht gescheitert. Jetzt kann er an Schweden ausgeliefert werden.

Der wegen der Veröffentlichung von US-Geheimdokumenten weltweit bekannte Internetaktivist Julian Assange ist mit seinem Antrag auf Überprüfung des britischen Auslieferungsentscheids an Schweden gescheitert. Wie der Oberste Gerichtshof am Donnerstag in London mitteilte, wies er den Antrag der Anwälte des Wikileaks-Mitbegründers zurück. Die vorgeschriebene Zehn-Tages-Frist bis zu einer Abschiebung nach Schweden beginnt nach einer Mitteilung des Gerichts am 28. Juni.

Ende Mai hatte das Gericht grünes Licht für Assanges Auslieferung gegeben. Es billigte aber den Anwälten für einen Antrag auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens eine Frist von 14 Tagen zu. Damit wurde Assanges Auslieferung vorerst aufgeschoben.

Assanges Verteidigung kann jetzt noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Die Straßburger Richter haben die Möglichkeit, eine Auslieferung vorläufig zu stoppen. Rechtsexperten halten das aber für wenig wahrscheinlich. Üblicherweise blockiert der Straßburger Gerichtshof Abschiebungen, wenn den Betroffenen in dem fraglichen Land schwere Menschenrechtsverletzungen, etwa Folter, drohen oder wenn ihr Leben in Gefahr sein könnte.

Das Verfahren um die Auslieferung Assanges läuft seit rund 18 Monaten. In Schweden soll der 40-Jährige zu Vorwürfen der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung befragt werden, eine Anklage gibt es nicht. Der 40-jährige Australier weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet sie als politisch motiviert. Er fürchtet, letztlich an die USA ausgeliefert zu werden, wo er wegen der Veröffentlichung tausender geheimer US-Depeschen, unter anderem zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan, den Zorn der Regierung auf sich gezogen hat.

AFP
AFP/lin

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