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Video Ermittlungen gegen Landrat von Ahrweiler wegen Flutkatastrophe

Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Landrat des Landkreises Ahrweiler Jürgen Pföhler aufgenommen. Gegen ihn bestehe der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen, hieß es. Zudem werde gegen ein weiteres Mitglied des Krisenstabs ermittelt. Dazu Harald Kruse, leitender Oberstaatsanwalt von der Staatsanwaltschaft Koblenz: "Da geht es um die Frage, hat man möglicherweise zu spät gewarnt, unzureichend gewarnt. Hat man möglicherweise zu spät evakuiert. Wir haben darüber hinaus auch eine Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung. Da geht es um die Frage, hat man der Bevölkerung so geholfen, wie das möglich gewesen wäre." Es hätten sich Hinweise darauf ergeben, dass die noch nicht von der Flutwelle betroffenen Bewohner des Ahrtals am 14. Juli spätestens um 20.30 Uhr hätten gewarnt und in Sicherheit gebracht werden müssen. Dies soll laut Anfangsverdacht nicht in der gebotenen Deutlichkeit oder erst verspätet geschehen sein. Ein Unterlassen soll für einen Teil der Todesfälle und Verletzten mit ursächlich gewesen sein. Die Ermittler rechnen nicht mit schnellen Ergebnissen. Es müsse genau geprüft werden, wie sich die Katastrophe entwickelt habe und viele Puzzleteile zusammengefügt werden. Extreme Starkregenfälle hatten vor drei Wochen verheerende Überschwemmungen an Flüssen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ausgelöst. Viele Gemeinden, insbesondere im Ahrtal, wurden verwüstet. In Rheinland-Pfalz kamen mindestens 141 Menschen ums Leben. 16 weitere werden noch immer vermisst.
Gegen ihn besteht der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung.

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