Wichtig für die Bevölkerung sei aber, dass laufende Ausgaben davon nicht betroffen seien, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz in seiner Regierungserklärung vor dem Bundestag. Der Staat werde seinen Aufgaben auch weiterhin gerecht.
Video Scholz: Karlsruher Urteil verändert Haushaltsführung grundlegend

STORY: HINWEIS: Dieser Beitrag wird ohne Sprechertext gesendet. O-Ton Olaf Scholz (SPD), Bundeskanzler: "Mit dem Wissen um die aktuelle Entscheidung hätten wir im Winter 2021 andere Wege beschritten – Wege, die das Gericht in seinem Urteil ebenfalls gewiesen hat. Das Urteil betrifft die Haushaltspraxis dieser Regierung, aber auch früherer und künftiger Regierungen. Das Urteil betrifft die bisherige Praxis des Bundes genauso wie die vieler Länder. Und nicht nur, weil auch die Länder zum Teil in ganz ähnlicher Weise wie der Bund Sondervermögen nutzen. Wir haben in den vergangenen Tagen intensiv über die Folgen des Urteils beraten. Diese Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Sorgfalt geht dabei vor Schnelligkeit. Klar ist: Dieses Urteil schafft eine neue Realität – für die Bundesregierung und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Regierungen, im Bund und in den Ländern. Eine Realität, die es allerdings schwieriger macht, wichtige und weithin geteilte Ziele für unser Land zu erreichen. Schwierig geworden ist es auch, weil Deutschland in den vergangenen zwei Jahren von schweren, unvorhergesehenen äußeren Krisen erschüttert worden ist. Uns stellt das vor Herausforderungen, wie unsere Republik sie in dieser Konzentration und Härte wohl noch nicht erlebt hat. (Weißblitz) Eine neue Realität schafft das Urteil allerdings insofern, als Hilfen in solchen Notsituationen nun jedes Jahr vom Bundestag neu beschlossen werden müssen – aber auch neu beschlossen werden können. Damit trägt das Gericht dem Umstand Rechnung, dass die üblichen Spielräume eines regulären Haushalts in solchen Notsituationen eben nicht ausreichen. (Weißblitz) Noch am Tag des Urteils hat der Bundesfinanzminister Ausgaben aus dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds gesperrt. Von der Sperre ausgenommen sind Verpflichtungen, die der Bund schon vertraglich eingegangen ist. Ausgenommen sind außerdem Maßnahmen, die die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich fördern. Das gebieten die Rechtssicherheit und die Verlässlichkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Mit einem Nachtragshaushalt für 2023 werden wir zudem die Rücklage des Klima- und Transformationsfonds um 60 Milliarden Euro verringern. Zweitens: Wir haben Vorsorge getroffen, damit nicht automatisch neue finanzielle Verpflichtungen für die kommenden Jahre eingegangen werden. Und zwar solange, bis wir alle Fragen präzise beantwortet haben, die sich nach dem Urteil stellen. Wichtig ist: Laufende Ausgaben sind davon nicht betroffen. Der Staat wird seinen Aufgaben auch weiterhin gerecht. Ich sage das auch an die Bürgerinnen und Bürger gerichtet, die aufgrund manch wilder Vorschläge und manch gezielter Falschmeldungen in den sozialen Medien verunsichert sind: In Ihrem Alltag – hier und heute – ändert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts – völlig unabhängig davon, ob Sie Kindergeld oder BaFöG bekommen, eine Rente oder Wohngeld."