AfD-Parteichef Tino Chrupalla bezeichnete das Urteil als politisch motiviert.
Video Verfassungschutz darf AfD als rechtsextremen Verdachtsfall ansehen

STORY: Der Verfassungsschutz stuft die AfD zu recht als rechtsextremen Verdachtsfall ein und darf sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln bundesweit beobachten. Dies hat das Kölner Verwaltungsgericht am Mittwochabend entschieden und damit eine Klage der Partei abgewiesen. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass es ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei gebe, sagte Gerichtssprecher Michael Ott "Der eine Bereich ist der sogenannte Flügel. Der ist zwar formal aufgelöst worden, nach Überzeugung des Gerichts üben aber ehemalige Protagonisten des Flügels teils weiterhin maßgeblichen Einfluss innerhalb der AfD aus. Der zweite Bereich ist die Jugendorganisation Junge Alternative. Und in diesen beiden Bereichen wird nach Überzeugung des Gerichts ein ethnischer Volksbegriff zum zentralen Politikziel erhoben." AfD-Parteichef Tino Chrupalla zeigte sich überrascht. "Nein, wir sehen hier trotzdem den Verfassungsschutz weiter als politisch motivierte Behörde an. Und wir werden jetzt in eine interne Revision auch bei uns gehen, in der Partei und werden natürlich genau die Dinge prüfen, auch was die Urteilsbegründung angeht. Dann werden wir genau wissen, was die Gründe dafür sind." Mit einem Eilantrag der AfD Ende Februar 2019 war dem Verfassungsschutz die Beobachtung vorläufig untersagt worden.