Die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette ist vor dem Landgericht Verden zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub Geldtransporter und Supermärkte in mehreren Städten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen überfallen hat. Das Gericht verurteilte die Deutsche wegen schweren Raubes, versuchten schweren Raubes, Verstößen gegen Waffengesetze, erpresserischen Menschenraubes und schwerer räuberischer Erpressung.
Als der Vorsitzende Richter die Strafe verkündete, protestierten Unterstützer der Angeklagten mit lauten Buh-Rufen gegen das Urteil. Sie riefen: „Freiheit für Daniela“. Justizbeamte im Saal begleiteten einzelne Demonstrantinnen und Demonstranten aus dem Saal.
Klette stand seit März 2025 vor Gericht. Im Prozess, der unter besonders strengen Sicherheitsvorkehrungen stattfand, ging es um acht Raubüberfälle auf Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die Klette mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub zwischen 1999 und 2016 maskiert und teils schwer bewaffnet durchführte. Während sich Klette vor dem Landgericht Verden verantworten musste, fehlt von ihren mutmaßlichen Komplizen eine konkrete Spur.
Daniela Klette: Eine Angeklagte mit besonderer Vergangenheit
Daniela Klette und ihre mutmaßlichen Komplizen bei den Raubüberfällen, Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg, waren Mitglieder der linksextremistischen Gruppe Rote Armee Fraktion (RAF), die sich im Jahr 1998 auflöste. Mehr als 30 Jahre lang lebte Klette im Untergrund – mit falschen Identitäten. Sie gehörte zu den meistgesuchten Frauen Deutschlands. Ihre Festnahme im Februar 2024 in Berlin war eine Sensation. In ihrer Wohnung fanden Ermittler Waffen, Munition, Geld und eine täuschend echt aussehende Panzerfaust.
Im Gerichtssaal sah Klette aus wie eine freundliche Nachbarin. Wenn sie den Saal betrat, lächelte sie und winkte Unterstützern im Publikum zu. Das Verhältnis zu ihrem Anwalt Lukas Theune und ihrer Anwältin Undine Weyers wirkte innig. Sie umarmten sich zur Begrüßung und schauten sich freundschaftlich an. Klette trug schlichte, gepflegte Kleidung. Auf ihrem Stuhl im Gerichtssaal machte sie einen entspannten Eindruck, zog mitunter ihre Schuhe aus, lehnte sich zurück oder drehte sich mit ihrem Stuhl hin und her.
Den Prozess nutzte die 67-Jährige immer wieder für politische Botschaften. Sie kritisierte den Kapitalismus, das Vorgehen Israels im Gazastreifen und den US-Militäreinsatz in Venezuela. Ungewöhnlich war auch, dass die Angeklagte eine eigene Verteidigungsrede hielt. Mehr als eine Stunde lang schilderte sie ihre Sicht auf die ihr vorgeworfenen Taten, die politische Weltlage und die Notwendigkeit für ihr früheres Leben im Untergrund. Nur in der Illegalität hätten sie und andere die Möglichkeit gehabt, als radikale Linke weiterzubestehen, sagte sie. Eine Beteiligung an den ihr zur Last gelegten Taten räumte sie nicht direkt ein. Dass einige Betroffene der Raubüberfälle bis heute leiden, tue ihr leid, sagte sie.
Wo früher Pferde trabten – außergewöhnlicher Verhandlungsort
Für den Prozess wurde eine Reithalle am Stadtrand von Verden in einen Gerichtssaal umgebaut. Dass das Gelände früher eine Reitanlage war, ist sichtbar. Wer zum Gerichtssaal läuft, geht an eingezäunten Auslaufflächen für Pferde vorbei. Der frühere Reiterhof ist nun ein Hochsicherheitstrakt: Sicherheitszäune, Stacheldraht und Sichtschutz sichern die Einfahrten, Kameras überwachen das Gelände, bewaffnete Polizisten und Justizbeamte überprüfen, wer das Gelände und den Gerichtssaal betritt. Dort sitzt das Publikum hinter einer Sicherheitsscheibe.
Die Miete der Anlage inklusive der Ausgaben für den Umbau kostet laut niedersächsischem Justizministerium rund 3,6 Millionen Euro. Der Vertrag läuft bis Ende Mai 2027 und kann bei Bedarf verlängert werden. Ob die Halle nach dem Urteil weiter genutzt wird, ist unklar.
Warum brauchte es diese teure Halle? Dem Justizministerium zufolge gibt es im Landgericht Verden und auch an keinem anderen Gerichtsstandort in Niedersachsen einen passenden Saal mit Platz für all die Richter, Anwälte, Zeugen, Sachverständige, Medien und das Publikum. Theoretisch hätten sich mehr als 20 Betroffene und deren Anwälte als Nebenkläger am Prozess beteiligen können, dafür sollte ausreichend Platz sein.
Auch das Publikum wird genau kontrolliert
Die Angeklagte und das Gerichtsgelände werden streng bewacht. Ein Konvoi aus gepanzerten Polizeifahrzeugen bringt Klette von der Haftanstalt zum Gericht und wieder zurück. Nur im Gerichtssaal selbst darf sich die Angeklagte etwas frei bewegen und ohne Hand- oder Fußfesseln zu ihrem Platz laufen.
Wer den Prozess im Zuschauerraum verfolgen möchte, wird streng kontrolliert und abgetastet. Der Ausweis wird fotografiert, alle müssen die Schuhe für eine Überprüfung ausziehen und durch eine Sicherheitsschleuse laufen. Auch Journalistinnen und Journalisten dürfen nur wenige Dinge wie Block und Stift, eine Plastiktrinkflasche und etwas Essen mit in den Saal nehmen. Technische Geräte müssen im Schließfach bleiben.