Hundeführerschein oder Bußgelder sind vermutlich nicht die ersten Dinge, die künftigen Hundebesitzern einfallen, wenn sie sich den Kauf eines neuen Hausgenossen überlegen oder ihren künftigen treuen Begleiter im Tierheim adoptieren möchten. Doch außer Acht lassen sollte man die Regeln und Gesetze nicht. Sonst riskiert man in schlimmeren Fällen Bußgelder in fünfstelliger Höhe.
Was die ganze Sache nicht gerade vereinfacht: In Deutschland herrscht ein veritabler Regeldschungel, was das Thema Hund betrifft – allein wo und wann ein Hund an der Leine geführt werden muss, dafür hat jedes Bundesland seine eigenen Regeln. Manchmal erlassen auch einzelne Gemeinden Bestimmungen, ob die Tiere beispielsweise im Wald oder in Fußgängerzonen angeleint werden müssen.
Wie unterschiedlich die Bestimmungen von der Küste bis zu den Alpen sind, hat jetzt das Unternehmen SantéVet untersucht, ein europäischer Spezialist für Tierkrankenversicherungen. Im Fokus stand dabei, wo und wann Leinenpflicht herrscht, ob und wie man die Tiere registrieren muss, welche Hunderassen als gefährlich eingestuft werden und in welchen Fällen ein Hundeführerschein gefordert wird.
Hundeführerschein kann in vielen Fällen nützlich sein
Als Fazit der Untersuchung kam heraus: Wer einen Hund hat, muss sich stets gut informieren, um Bußgelder zu vermeiden. Es wäre "begrüßenswert, wenn Regelungen vereinheitlicht werden würden", konstatiert David Sliva, Country Manager Germany von SantéVet, in einer Zusammenfassung der Untersuchung. Allerdings stehen die Experten den Regeln durchaus positiv gegenüber – schließlich gehe es auch um das harmonische Zusammenleben zwischen Mensch und Tier. Besonders der sogenannte Hundeführerschein garantiere einen artgerechten und qualifizierten Umgang mit den Vierbeinern.
Pflicht ist dieser Nachweis allerdings ausschließlich im teils ländlich geprägten Flächenland Niedersachsen, und das schon seit Sommer 2013. Künftige Hundebesitzerinnen und Besitzer müssen demnach in Theorie und Praxis nachweisen, dass sie für die Haltung der Tiere geeignet sind – wobei die Theorie zuerst abgelegt werden muss. Die Praxis kann dann erfolgen, wenn der Hund bereits angeschafft ist. Und wer zuvor schon jahrelang Hunde hatte und dies nachweist, kann vom Hundeführerschein befreit werden.
Zudem müssen die Tiere laut dem niedersächsischen Hundegesetz in einem zentralen Register erfasst werden. Wer ohne Hundeführerschein erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von 10.000 Euro.
Ablegen kann man den Hundeführerschein in Hundeschulen, die Kosten unterscheiden sich der Untersuchung zufolge von Anbieter zu Anbieter. Eine kurze Stichprobe bei der Recherche dieses Artikels ergab Preise um die 40 Euro pro Prüfung. Derzeit werde auch in Baden-Württemberg darüber diskutiert, ob ein Hundeführerschein in dem Bundesland eingeführt werden soll, so SantéVet.
Ausnahmen von der Leinenpflicht
Zwar fordern 15 Bundesländer der Untersuchung zufolge keinen Hundeführerschein, jedoch könne er sich lohnen, heißt es in der Pressemitteilung des Spezialisten für Tierkrankenversicherungen. In Hamburg beispielsweise könne man sich durch die "Gehorsamsprüfung” von der Leinenpflicht befreien lassen. In Berlin gebe es eine ähnliche Regel mit dem "Sachkundenachweis". In manchen Städten wie etwa in München, Mannheim und Karlsruhe berechtige die Prüfung dazu, sich von der Hundesteuer befreien zu lassen.
Vergleichsweise streng sind die Regeln, wenn man einen Hund besitzt, dessen Rasse als gefährlich eingestuft wird. Hier besteht laut SantéVet in allen Bundesländern die Pflicht zu einer theoretischen Sachkundeprüfung oder zum Besuch einer Hundeschule.
Doch welche Hunde gelten überhaupt als gefährlich? Auch das sieht jedes Bundesland anders. So würden in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen Hunde nur über ihr Verhalten als "gefährlich” eingestuft, heißt es in der Untersuchung. In den 13 übrigen Ländern gibt es Listen für Hunde und deren Kreuzungen, die als gefährlich gelten – und wer einen solchen Hund halten möchte, braucht eine spezielle Erlaubnis. Maulkorb und Leine sind der Untersuchung zufolge ebenfalls in den meisten Regionen ein Muss.
Welcher Hund gefährlich ist, sehen die Bundesländer teils unterschiedlich
Hessen stufe elf Rassen als gefährlich ein, nur drei bewerten die Bundesländer Berlin, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und das Saarland als gefährlich. Und wer mit dem Gedanken spielt, sich einen American Staffordshire Terrier oder einen Pitbull Terrier anzuschaffen, der sei gewarnt: Diese Tiere stehen auf jeder der unterschiedlichen "Rasselisten". Das ist eine der wenigen Gemeinsamkeiten im Regel-Dschungel der deutschen Hunde-Gesetzgebung.
Quellen: SantéVet, Hundegesetz Niedersachsen

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