Gerichtsurteil Urvogel "Archäopteryx" bleibt im Museum

Ein Steinbruchbesitzer forderte wiederholt die Herausgabe des extrem seltenen Fossils, weil es angeblich in seinem Steinbruch gefunden wurde. Das Gericht entschied aufgrund mangelnder Beweise zugunsten des Museums.

Der Urvogel «Archäopteryx» bleibt im Solnhofener Bürgermeister-Müller-Museum. Eineinhalb Jahre nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg wies der Bundesgerichtshof die Revision eines Eichstätter Steinbruchbesitzers ab. Dieser hatte die Herausgabe des Fossils gefordert, da es seiner Ansicht nach 1985 in seinem Steinbruch gefunden worden war. Nach Auffassung des Gerichts jedoch war es nicht möglich, den wirklichen Fundort des «Archäopteryx» festzustellen. Die Entscheidung vom September 2001 sei somit rechtskräftig, berichtete die Justiz am Montag.

Das Oberlandesgericht hatte in zweiter Instanz ein Urteil des Landgerichts Ansbach aufgehoben, das zu Gunsten des Steinbruchbesitzers entschieden hatte. Der Kläger hatte angegeben, ein Arbeiter des ihm und seinen beiden Brüdern gehörenden Steinbruchs habe das Fossil entdeckt und beiseite geschafft. Über den mittlerweile verstorbenen Solnhofener Altbürgermeister sei das Fossil in das Museum gelangt. Die Gemeinde bestreitet aber, dass der seltene Vogel aus dem Steinbruch stammt.

Im Laufe des Verfahrens waren mehrere Sachverständige zu Rate gezogen worden. Selbst mit Materialproben habe nicht bewiesen werden können, dass «Archäopteryx» im Steinbruch gefunden worden war, teilte das Oberlandesgericht mit. Woher der Vogel stamme, bleibe unklar. Das Fossil ist eines von weltweit sieben erhaltenen Exemplaren des Urvogels «Archäopteryx».

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