Birma Gerichtshof lehnt Berufung Suu Kyis ab

Die birmanische Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi bleibt unter Hausarrest. Die Friedensnobelpreisträgerin scheiterte am Freitag vor dem Obersten Gerichtshof Birmas mit ihrem Einspruch gegen die Verlängerung ihrer Strafe, wie Suu Kyis Anwalt Nyan Win in Rangun mitteilte.

Die birmanische Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi bleibt unter Haussarrest. Die Friedensnobelpreisträgerin scheiterte am Freitag vor dem Obersten Gerichtshof Birmas mit ihrem Einspruch gegen die Verlängerung ihrer Strafe, wie Suu Kyis Anwalt Nyan Win in Rangun mitteilte. Das Urteil, das ohne Begründung verlesen wurde, stieß international auf Kritik.

"Die Berufung wurde abgewiesen", sagte Win. Die Richter hätten nur das Urteil verlesen, das keine Begründung enthalten habe; "daher wissen wir nicht, warum sie sie abgewiesen haben". Win kündigte an, eine Sonderbeschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Das Beschwerdeverfahren kann mehrere Monate dauern. Würde der Hausarrest erneut bestätigt, wäre die 64-Jährige von den für dieses Jahr geplanten Wahlen ausgeschlossen. Neben dem Einspruch Suu Kyis wurde auch der Antrag ihrer zwei Assistentinnen abgewiesen, die mit ihr leben und ebenfalls unter Arrest stehen.

Suu Kyi erschien am Freitag nicht vor Gericht. Sie war Mitte vergangenen Jahres zu weiteren 18 Monaten Hausarrest verurteilt worden, nachdem ein US-Bürger ungebeten ihr Anwesen besucht hatte. Bereits 14 der vergangenen 20 Jahre verbrachte die Friedensnobelpreisträgerin unter Hausarrest oder im Gefängnis. Insgesamt gibt es in Birma nach UN-Angaben rund 2100 politische Häftlinge.

Ausländische Botschafter, darunter die aus Großbritannien, Frankreich und Australien, verfolgten die Urteilsverkündung. Die Ablehnung des Einspruchs sei zu erwarten gewesen, sagte der französische Botschafter Jean-Pierre Lafosse. Er forderte die sofortige Freilassung Suu Kyis. Der britische Premierminister Gordon Brown zeigte sich "entsetzt und betroffen". Die Entscheidung sei "keine Überraschung", erklärte er auf der Webseite des Außenamts in London.

AFP
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