Hintergrund Die Dekrete des Donald Trump: Was bedeuten sie eigentlich genau?

Ein Dekret nach dem anderen: Mit einer ganzen Reihe von "Executive orders" hat Donald Trump in den ersten Tagen seiner Amtszeit bereits für mächtig Wirbel gesorgt. Aber was bezweckt der US-Präsident eigentlich mit seinen Erlassen im Alleingang?

In seinen ersten Tagen im Amt hat der neue US-Präsident Donald Trump eine Reihe von Anordnungen unterzeichnet. Außerdem kündigte er weitere Maßnahmen an. Aber was bedeuten diese Dekrete eigentlich genau, welche Wirkung haben sie?

Grundsätzlich gilt: Mit der Präsidenten-Verordnung besitzt der starke Mann im Weißen Haus ein Machtinstrument, das ihm eine Alternative zum Gesetzgebungsprozess bietet. Über sogenannte "Executive Orders" kann Donald Trump rechtlich bindend und ohne Zustimmung der Legislative, also des Kongresses, seine nach Artikel II der Verfassung zustehende Exekutivgewalt ausführen. 

Präsidentendekrete: Formlose Praxis, zeitlich begrenzt

Die Präsidentendekrete sind Elemente der formlosen Rechtspraxis, weil sie nicht ausdrücklich in der Verfassung oder in Bundesgesetzen erwähnt werden. Ihre Wirkung ist zeitlich begrenzt. Ein Präsident kann sein eigenes Dekret jederzeit wieder aufheben. Ebenso kann er Erlasse rückgängig machen, die von einem seiner Vorgänger beschlossen wurden.

Seit dem ersten US-Präsidenten George Washington wurden mehr als 13.000 Dekrete unterschrieben. Um gegen einen Präsidentenerlass vorzugehen, kann der Kongress per Gesetz die finanziellen Mittel für dessen Umsetzung verwehren. Dagegen kann der Präsident sein Veto einlegen, das der Kongress wiederum mit Zweidrittelmehrheit überstimmen müsste.

Natürlich darf der US-Präsident per Dekret aber nicht tun uns lassen, was immer er will, sondern muss sich an geltende Gesetze und die Verfassung halten. Gerichte könnten auch, wie gerade geschehen, Dekrete teilweise kippen - oder ganz außer Kraft setzen, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen, erklärte Verfassungsexperte Hans Vorländer vom Institut für Politikwissenschaft und Zentrum für Verfassungs- und Demokratieforschung der TU Dresden im Gespräch mit dem stern. "Letzteres passierte bislang zweimal in der Geschichte", sagte Vorländer: "Einmal als Harry Truman um 1950 die Stahlwerke unter Bundeskontrolle stellen wollte, und Mitte der 90er-Jahre, als Bill Clinton versuchte, alle Firmen von Regierungsaufträgen auszuschließen, die Streikbrecher einstellten."

DPA
tim mit Agenturen

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