Nachdem eine Radfahrerin in Berlin bei einem Unfall mit einem Betonmischer schwer verletzt worden war, ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen zwei Klimaschützer der "Letzten Generation". Deren Proteste hatten einen Stau verursacht, durch den ein Feuerwehrfahrzeug auf dem Weg zum Unfallort verlangsamt wurde. Nun teilte die Staatsanwaltschaft in Berlin mit: Die beiden Klimaschützer seien nicht fahrlässig für den Tod der Frau verantwortlich. Gegen die Protestierenden werde deshalb keine Anklage wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts erhoben, sondern wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Am 31. Oktober 2022 hatten Aktivisten der "Letzten Generation" sich an der Berliner Stadtautobahn festgeklebt. Die Staatsanwaltschaft hatte ermittelt, weil ein zusätzliches Rettungsfahrzeug der Feuerwehr im mutmaßlich durch die Blockade ausgelösten Stau festgesteckt hatte und so nicht vorzeitig zu der verletzten Fahrradfahrerin durchkam. Die "Letzte Generation" hatte danach in einem Statement mitgeteilt, die Aktivisten hätten wie vorgesehen eine Rettungsgasse freigehalten. Dass die Radfahrerin im Straßenverkehr verunglückt sei, sei furchtbar, doch die Aktivistinnen und Aktivisten wären nicht verantwortlich für ihren Tod: "Der Unfall fand mehrere Kilometer von jedem unserer Aktionsorte statt. [...] Wir hatten die Polizei vor Betreten der Schilderbrücke informiert und um eine Umleitung von Einsatzfahrzeugen und das komplette Sperren der A100 für den Autoverkehr gebeten."
"Letzte Generation" achtet nach eigenen Angaben auf die Bildung einer Rettungsgasse
Nun schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung, die Straßenblockade hätte das Eintreffen der Rettungsfahrzeuge zwar um wenige Minuten verzögert, doch sei es darauf nicht angekommen: "Die Notärztin hatte bereits – notfallmedizinisch vollkommen korrekt – entschieden, dass eine Anhebung des Betonmischers durch den Rüstwagen den Zustand der Fahrradfahrerin eher noch verschlechtert hätte." Daher sei die Nutzung des im Stau stehenden Rüstwagens nicht sinnvoll gewesen. Zudem hätte eine Obduktion gezeigt, dass die Radfahrerin nicht mehr hätte gerettet werden können. Damit trifft die Aktivisten der "Letzten Generation" strafrechtlich gesehen keine Schuld.
Die "Letzte Generation" macht mit Straßenblockaden von sich reden, aber auch mit anderen umstrittenen Klebeaktionen etwa in Museen. In der letzten Aprilwoche will die Gruppe bis in den Mai hinein Straßen in Berlin blockieren.
Quelle: Staatsanwaltschaft Berlin, "Letzte Generation", mit Material der Nachrichtenagentur AFP