Der wegen seine Thesen zur Ausländerkriminalität umstrittene Staatsanwalt und AfD-Landesvorstand Roman Reusch übernimmt die Leitung der Abteilung "Auslieferung ausländischer Straftäter, Internationale Rechtshilfe" in Berlin. Das bestätigte die Berliner Justizverwaltung gegenüber dem stern. Der "Tagesspiegel" hatte zuerst davon berichtet. Reusch hatte die Behörde bereits ein Jahr kommissarisch geleitet und sich nun auf die Nachfolge seines in den Ruhestand versetzten Vorgängers beworben. Politisch ist er im Vorstand des AfD-Landesverbandes Brandenburg aktiv.
Reusch hatte von 2003 bis 2008 als Oberstaatsanwalt in Berlin eine Abteilung für jugendliche Straftäter geleitet und war mit umstrittenen Aussagen auf einer Veranstaltung der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung in die Schlagzeilen geraten. Dort hatte er unter anderem Untersuchungshaft für jugendliche Straftäter "zu Erziehungszwecken" gefordert, was das Gesetz so nicht vorsieht, und vor "bürgerkriegsähnlichen Zuständen" gewarnt. Nachdem Reusch als kontroverser Gast in die Talkshows "Hart aber fair" und "Anne Will" eingeladen worden war, untersagte ihm sein Vorgesetzter weitere Fernsehauftritte. Kurz darauf wurde Reusch in eine andere Abteilung versetzt.
AfD-Engagement von Roman Reusch rechtens
Staatsanwälte und andere Beamte müssen sich bei politischem Engagement an das Mäßigungsgebot (Paragraf 60 Bundesbeamtengesetz, unter Grundpflichten) halten. Darin ist schwammig festgehalten, dass Beamte bei politischer Betätigung diejenige Zurückhaltung zu wahren haben, "die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben". Sich in einer Partei zu engagieren ist also grundsätzlich erlaubt und darf kein Hindernis für eine Beförderung sein.
In Behörden gibt es ohnehin recht klare Regularien, wer eine ausgeschriebene Stelle bekommen soll. Es gilt das Prinzip der "Bestenauslese", für das unter anderem der aktuelle Dienstgrad und Bewertungen von Vorgesetzten berücksichtigt werden. Reusch hätte sich den Posten demnach wohl erklagen können, hätte er ihn nicht bekommen.