"Deutschland soll eines der familienfreundlichsten Länder werden. Die Bundesregierung will Männer und Frauen besser darin unterstützen, Familie und Beruf ver-einbaren zu können" - so heißt in dem Papier über Kabinettsklausur in Genshagen. Umgesetzt in Entscheidungen liest sich das vollmundige Versprechen so: Das Elterngeld kommt, die Kosten für die Kinderbetreuung können leichter von der Steuer abgesetzt werden.
Stichwort Elterngeld: Im ersten Lebensjahr eines Kindes, das nach dem 1. Januar 2007 geboren wird, erhält das Elternteil, das auf Erwerbstätigkeit verzichtet, 67 Prozent seines letzten Nettoeinkommens, höchstens aber 1800 Euro im Monat.
Drei Milliarden fürs Elterngeld
Der Betrag ist allerdings einkommensabhängig, alle Erziehenden sollen aber eine Mindestleistung erhalten. Das Elterngeld soll das bisherige Erziehungsgeld ablösen und wird im Haushalt mit drei Milliarden Euro bis 2009 veranschlagt.
Bei ihrer Kabinettsklausur hat sich die Regierung zudem auf ein Zwei-Stufen-Modell zur steuerlichen Förderung berufstätiger Eltern mit Kindern verständigt. Der Staat will dabei mehr Geld ausgeben, als zunächst vorgesehen.
In einer ersten Förderstufe sollen die Betreuungskosten für Kinder bis zum 6. Lebensjahr ab einem Betrag von 1000 Euro steuerlich abgesetzt werden können. Bis zu dieser Höhe müssten berufstätige Eltern die Kinderbetreuungskosten selber tragen. Bislang gilt 1548 Euro als Grenze.
Die zweite Förderstufe reicht dann bis zum Alter von 14 Jahren. Hier sind "begrenzte steuerliche Entlastungen" vorgesehen, allerdings bereits vom ersten Euro an. Den Staat kostet die Förderung jährlich 460 Millionen Euro. Sie ist Teil des Wachstumspaketes von 25 Milliarden Euro, die der Bund über vier Jahre bis 2009 insgesamt bereitstellt.
Zudem soll der Ausbau von Ganztagsschulen bis 2010 fortgeführt, werden. Dafür stellt die Bundesregierung insgesamt vier Milliarden Euro bereit. Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) und Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatten sich vor der Kabinettsklausur über die Höhe der Absetzbarkeit gestritten. Von der Leyen hatte sich für die Absetzbarkeit der Betreuungskosten von bis zu 1500 Euro pro Kind und Jahr eingesetzt, Steinbrück wollte dagegen eine Grenze von 1000 Euro ziehen, um die Staatskasse zu schonen.

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Die CDU-Ministerin hatte als Kompromiss eine gestaffelte Lösung angedeutet, durch die die Betreuung kleinerer Kinder stärker gefördert werden würde als die größerer. Der geltende Kinderfreibetrag von 5808 Euro beziehungsweise das Kindergeld von 1848 Euro je Kind sind von den Maßnahmen nicht berührt.