Mit der Bundestagswahl 2017 wird der 19. Deutsche Bundestag gewählt. Doch was bedeuten eigentlich Erst- und Zweitstimme? Was ist in der Wahlkabine verboten und wer steht eigentlich zur Wahl?
Zahlen, Fakten, Kurioses Bundestagswahl 2017: So werden Sie zum Wahlprofi

- Schätzungsweise 92 Millionen Euro kostet die Durchführung der Bundestagswahl – sie ist damit die teuerste aller Zeiten
- Insgesamt sind 61,5 Millionen Deutsche 2017 zur Wahl berechtigt
- Dabei gilt es einiges zu beachten:
- Wahlberechtigt ist jeder, der einen Deutschen Pass hat, älter als 18 Jahre ist und mehr als 3 Monate in Deutschland lebt
- Selfies aus der Wahlkabine sind verboten. Wird man erwischt, darf man seinen Wahlzettel nicht abgeben
- Doch wie wähle ich überhaupt?
- Mit der Erststimme wird der Kandidat einer Partei gewählt, der aus dem jeweiligen Wahlkreis des Wählers kommt
- Es gibt 299 Wahlkreise und somit 299 Direktkandidaten
- Damit wird gewährleistet, dass jede Region er Bundesrepublik im Bundestag repräsentiert ist
- Insgesamt besteht der Bundestag aus mindestens 598 Abgeordneten
- Durch Überhangmandate kann die Sitzanzahl erhöht werden
- Mit der Zweitstimme wird die Landesliste der jeweiligen Partei gewählt
- Je größer der Stimmenanteil, desto mehr Kandidaten der eigenen Liste sind im Bundestag vertreten
- Und wer kann gewählt werden?
- 4828 Kandidaten stellen sich zur Wahl – darunter 1400 Frauen
- Jüngster Kandidat ist der Schüler Floris Beer für "Die PARTEI" in Fürstenwalde. Einige Tage vor der Wahl wird er 18 Jahre
- Die 89-jährige Schauspielerin Barbara Rütting von der V-Partei (für Veränderung in Bayern) ist die älteste Kandidatin
- 42 Parteien treten zur Bundestagswahl an, darunter so skurrile wie die "HipHop-Partei", "Die Violetten", "Die Transhumane Partei Deutschlands" oder die "Magdeburger Gartenpartei"
- Und wann wird das Votum der Wähler praktisch umgesetzt?
- Spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl, also am 24.10.2017, muss der Bundestag zu seiner ersten, konstituierenden Sitzung zusammentreten