Bundesverfassungsgericht
Die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Gabriele Britz (l-r), Vizepräsident Ferdinand Kirchhof und Reinhard Gaier, stehen am 14.04.2015 in Karlsruhe (Baden-Württemberg) im Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht verhandelt in Sachen Betreuungsgeld. 

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüter der Verfassung, denn es überprüft das Handeln aller anderen Staatsorgane, ist aber auch Teil der rechtsprechenden Staatsgewalt im Gebiet des Staats- und Vö...

Mehr anzeigen

Artikel zu: Bundesverfassungsgericht

Jobcenter in Düsseldorf

Koalition beschließt scharfe Bürgergeld-Sanktionen - Merz: "Mehr Gerechtigkeit"

Jobverweigerer im Bürgergeld müssen bald mit deutlich schärferen Sanktionen rechnen. Die Spitzen der Bundesregierung einigten sich beim Koalitionsausschuss in der Nacht auf Donnerstag unter anderem auf die Streichung aller Bezüge für Arbeitslose, die wiederholt Jobangebote ablehnen. Damit setzt die Union ein zentrales Wahlversprechen um, die SPD stimmt einer teilweisen Rückabwicklung der von ihr damals vorangetriebenen Bürgergeldreform von 2022 zu. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sieht damit die soziale Gerechtigkeit gestärkt, Grüne, Linke und Sozialverbände warnten vor einer Politik der sozialen Kälte.
Bundesverfassungsgericht

Steinmeier ernennt drei neue Verfassungsrichter

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ernennt am Dienstag drei neue Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht (16.00 Uhr). Ann-Kathrin Kaufhold, Sigrid Emmenegger und Günter Spinner waren Ende September durch den Bundestag gewählt worden. Die Rechtswissenschaftlerin Kaufhold wird nach einem entsprechenden Bundesratsbeschluss nun auch zur neuen Vize-Präsidentin des Gerichts berufen. Entlassen wird Steinmeier bei dem Termin auf Schloss Bellevue die bisherige Vize-Präsidentin Doris König und die Richter Josef Christ und Ulrich Maidowski.

Das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüter der Verfassung, denn es überprüft das Handeln aller anderen Staatsorgane, ist aber auch Teil der rechtsprechenden Staatsgewalt im Gebiet des Staats- und Völkerrechts. Es sitzt in Karlsruhe und ist von einem befriedeten Bezirk umgeben. Es nahm seine Arbeit erst 1951, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes auf. Es hat bisher mehr als 150.000 Verfassungsbeschwerden entschieden, von denen nur 2,5 Prozent erfolgreich waren. Seine Entscheidungen binden die Verfassungsorgane von Bund und Ländern, alle Gerichte und Behörden der Republik. Wird ein Gesetz von Karlsruhe als verfassungswidrig erklärt, ist es nichtig und muss neu geregelt werden. Zuletzt geschehen bei den Auseinandersetzungen über Lebenspartnerschaften unter Homosexuellen.