Bundesverfassungsgericht
Die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Gabriele Britz (l-r), Vizepräsident Ferdinand Kirchhof und Reinhard Gaier, stehen am 14.04.2015 in Karlsruhe (Baden-Württemberg) im Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht verhandelt in Sachen Betreuungsgeld. 

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Das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüter der Verfassung, denn es überprüft das Handeln aller anderen Staatsorgane, ist aber auch Teil der rechtsprechenden Staatsgewalt im Gebiet des Staats- und Vö...

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Sahra Wagenknecht

Bundestag lehnt BSW-Forderung nach Neuauszählung von Wahl ab

Mit seiner Forderung nach einer Neuauszählung der Bundestagswahl hat das BSW weiter keinen Erfolg: Entsprechende Wahl-Einsprüche der Partei lehnte der Bundestag am Donnerstag ab. Der Wahlprüfungsausschuss des Parlaments hatte bereits vor zwei Wochen eine Ablehnung empfohlen, dieser Empfehlung folgte das Plenum. Die Partei spricht von "einem Skandal" und will nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.
Sahra Wagenknecht

Bundestag lehnt BSW-Forderungen nach Neuauszählung von Wahl ab

Der Bundestag hat die Forderungen des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nach einer Neuauszählung der Bundestagswahl wie erwartet abgelehnt. Das Parlament stimmte am Donnerstag mehrheitlich für eine Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses, der eine Ablehnung der BSW-Einsprüche empfohlen hatte. Von 557 Abgeordneten votierten 427 für die Empfehlung und damit die Ablehnung, 129 stimmten dagegen, eine Person enthielt sich. 

Das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüter der Verfassung, denn es überprüft das Handeln aller anderen Staatsorgane, ist aber auch Teil der rechtsprechenden Staatsgewalt im Gebiet des Staats- und Völkerrechts. Es sitzt in Karlsruhe und ist von einem befriedeten Bezirk umgeben. Es nahm seine Arbeit erst 1951, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes auf. Es hat bisher mehr als 150.000 Verfassungsbeschwerden entschieden, von denen nur 2,5 Prozent erfolgreich waren. Seine Entscheidungen binden die Verfassungsorgane von Bund und Ländern, alle Gerichte und Behörden der Republik. Wird ein Gesetz von Karlsruhe als verfassungswidrig erklärt, ist es nichtig und muss neu geregelt werden. Zuletzt geschehen bei den Auseinandersetzungen über Lebenspartnerschaften unter Homosexuellen.