BSW-Einspruch gescheitert Keine Neuauszählung der Bundestagswahl

Wurde nach der Bundestagswahl richtig gezählt? Das BSW hat weiterhin Zweifel. Foto: Patrick Pleul/dpa
Wurde nach der Bundestagswahl richtig gezählt? Das BSW hat weiterhin Zweifel. Foto
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Das Bündnis Sahra Wagenknecht scheiterte bei der Bundestagswahl so knapp, dass es die Stimmen neu auszählen lassen wollte. Doch der Bundestag sagt Nein. Deshalb sieht man sich nun wohl vor Gericht.

Der Bundestag hat die vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) geforderte Neuauszählung der Bundestagswahl endgültig abgelehnt. Mit großer Mehrheit folgten die Abgeordneten am Abend einer entsprechenden Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses aus der vorvergangenen Woche. Das BSW, das bei der Wahl am 23. Februar äußerst knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert war, wird nun aller Voraussicht nach vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Laut amtlichem Endergebnis hatte das BSW bei der Wahl 4,981 Prozent der Zweitstimmen erhalten. Der Einzug in den Bundestag wurde nur um 9.529 Stimmen verpasst. Wegen möglicher Zählfehler hatte das BSW eine erneute Auszählung verlangt. 

Der Bundestag hielt den Einspruch der Wagenknecht-Partei jedoch für unbegründet. Der Justiziar der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, betonte: "Es gab keine Wahlfehler, es gab keine Zählfehler, die eine Neuauszählung begründen könnten." Allen Hinweisen auf Verwechslungen sei nachgegangen und die Ergebnisse bei Bedarf längst korrigiert worden. Einzig die AfD argumentierte, nur mit einer Nachzählung lasse sich jede Ungewissheit ausräumen.

BSW und AfD zweifeln an Mehrheit der Koalition

BSW-Gründerin Wagenknecht erneuerte ihre Kritik am Verfahren: "Die selbst ernannte demokratische Mitte zeigt ihr zutiefst undemokratisches Gesicht." Der Parteivorsitzende Fabio De Masi ergänzte: "Deutschland hat womöglich einen Kanzler ohne legitime Mehrheit. Nur noch Karlsruhe kann jetzt unsere Verfassung schützen." 

Sollte das BSW vor Gericht tatsächlich eine Neuauszählung durchsetzen und doch noch den Einzug in den Bundestag schaffen, hätte die schwarz-rote Koalition von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nämlich keine eigene Mehrheit mehr. Vor diesem Hintergrund stellte der AfD-Abgeordnete Fabian Jacobi infrage, ob die Regierung überhaupt legitimerweise im Amt ist: "Es schadet der Stabilität des Staates und dem Ansehen der Demokratie, wenn diese Zweifel nicht ausgeräumt werden."

Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses

dpa

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