Das Bundesverfassungsgericht behandelt die Frage, ob deutsche Hochschulprofessoren angemessen bezahlt werde. Bekommt der Kläger recht, könnte dies weitreichende Folgen haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstagvormittag mit der mündlichen Verhandlung über die neue und vom Dienstalter unabhängige Professorenbesoldung begonnen. Sie besteht seit 2005 aus einem Grundgehalt und variablen Leistungszulagen. Der klagende hessischer Hochschullehrer kritisiert das Grundgehalt als zu gering, da es in der Endstufe um mehr als ein Viertel unter der früheren sogenannten C-Besoldung liegt. Der Staat sei aber verpflichtet, Beamte lebenslang amtsangemessen zu alimentieren.
Bei dieser Bemessung müssen die neuen Leistungszulagen nach Ansicht des Klägers unberücksichtigt bleiben, da sie zwangsläufig nicht jeder Professor bekommen kann. Von der der Neuregelung sind 22.500 Professoren betroffen.