Düsseldorf Mehrjährige Haftstrafen im Al-Kaida-Prozess

Mehr als eineinhalb Jahre dauerte der Düsseldorfer Al-Kaida-Prozess, nun fällte das Gericht ein Urteil: Die drei Angeklagten müssen unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung für mehrere Jahre ins Gefängnis.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die drei Angeklagten im Al-Kaida-Prozess zu Haftstrafen zwischen dreieinhalb und sieben Jahren verurteilt. Das Gericht sah es nach mehr als eineinhalbjähriger Prozessdauer als erwiesen an, dass die Angeklagten das Islamistennetzwerk Al-Kaida unterstützt und versucht hatten, durch einen großangelegten Versicherungsbetrug Geld für die Terrororganisation zu beschaffen.

Das Gericht verurteilte den 32-jährigen Hauptangeklagten Ibrahim Mohamed K. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchten bandenmäßigen Betruges in 28 Fällen zu sieben Jahren Haft. Yasser Abu S. erhielt wegen der gleichen Vorwürfe eine sechsjährige Haftstrafe. Sein Bruder Ismail Abu S. wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und versuchten bandenmäßigen Betruges zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Die Bundesanwaltschaft hatte in dem bereits seit Mai 2006 andauernden Prozess Haftstrafen zwischen fünf und neun Jahren gefordert. Die Verteidiger verlangten Freisprüche. Ibrahim Mohamed K. soll laut Anklage im Auftrag von Al-Kaida neue Terrorhelfer für Selbstmordanschläge in Europa rekrutiert haben. Yasser Abu S. wurde vorgeworfen, einen Anschlag im Ausland geplant zu haben. In Abstimmung mit Ibrahim Mohamed K. und seinem Bruder Ismael Abu S. soll er außerdem einen Versicherungsbetrug in Höhe von 4,3 Millionen Euro eingefädelt haben.

AP
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