Früherer Chef der Behörde Verfassungsschutz führt Maaßen als "Beobachtungsobjekt" – nun droht ihm Pensionskürzung

Hans Georg Maaßen, hier eine Aufnahme aus seiner Zeit als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die bis 2018 andauerte, droht Ungemach. Mehrere Stimmen aus der Politik fordern dienstrechtliche Konsequenzen für ihn.
Hans Georg Maaßen, hier eine Aufnahme aus seiner Zeit als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die bis 2018 andauerte, droht Ungemach. Mehrere Stimmen aus der Politik fordern dienstrechtliche Konsequenzen für ihn.
© Metodi Popow / Imago Images
Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen ehemaligen Präsidenten Hans-Georg Maaßen als "Beobachtungsobjekt" einstufte, werden nun Forderungen laut, ihn auch dienstrechtlich zu sanktionieren.

Am Mittwoch wurde bekannt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen ehemaligen Präsidenten Hans-Georg Maaßen im internen nachrichtendienstlichen Informationssystem abgespeichert haben soll. Und zwar im Bereich Rechtsextremismus. Damit gilt er für den Verfassungsschutz als sogenanntes Beobachtungsobjekt, wie zuerst das ARD-Magazin "Kontraste" via X (vormals Twitter) berichtete.

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Als Konsequenz dieser Einstufung mehren sich prominente Stimmen, die für Maaßen daher auch dienstrechtliche Konsequenzen fordern. Derartige Maßnahmen sind durch das kürzlich beschlossene "Gesetz zur Be­schleunigung von Disziplinar­verfahren" leichter als zuvor. Dadurch wurden die Anforderungen zur Verfassungstreue von politischen Beamten im einstweiligen Ruhestand – um einen solchen handelt es sich bei Maaßen – verschärft. 

Bundesinnenministerium zuständig für mögliche Konsequenzen gegen Hans-Georg Maaßen

Das Gesetz tritt jedoch erst zum 1. April 2024 in Kraft. Es sieht Konsequenzen für politische Beamte vor, die sich nicht durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Zuständig für die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist das Bundesinnenministerium.

"Sieht der Dienstherr die verfassungsfeindliche Einstellung als erwiesen an, folgt daraus in aller Regel die Entfernung aus dem Dienstverhältnis. Und damit einher geht auch der Verlust der Versorgungsansprüche als Beamter", fasst es der Staatsrechtler Professor Ulrich Battis im Gespräch mit dem Sender RBB zusammen.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner forderte dazu im "Handelsblatt": "Wenn die Ergebnisse seiner Überwachung durch den Verfassungsschutz zeigen, dass er selbst zum Verfassungsfeind mutiert ist, ist ein Disziplinarverfahren gegen diesen Spitzenbeamten mit allen möglichen Konsequenzen unabdingbar."

Auch Grünen-Politiker Konstantin von Notz sieht Handlungsbedarf: "Wenn ein ehemaliger Leiter einer so wichtigen Behörde innerhalb der deutschen Sicherheitsarchitektur in den Islamismus, den Linksextremismus oder den Rechtsextremismus abgleitet, ist das zweifellos ein sicherheitspolitisch relevanter Vorgang. Die beamtenrechtlichen Treuepflichten gehen auch über das aktive Dienstverhältnis hinaus und wirken fort", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).