Hartz IV Mehr Zuverdienst für Arbeitslose

Regierung und Opposition haben sich auf eine Neuerung der Hartz-IV-Gesetze geeinigt: Für Langzeitarbeitlose soll es demnächst bessere Zuverdienstmöglichkeiten geben.

Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SDP) und der Unions-Arbeitsmarktexperte Karl-Josef Laumann (CDU) haben sich auf bessere Zuverdienstmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose im Rahmen der Hartz-IV-Arbeitsmarktreform geeinigt. Wie beide Politiker nach ihrer gut zweistündigen Beratung mitteilten, soll es demnächst einen Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro geben, den der Erwerbslose zusätzlich zu seinem Arbeitslosengeld II behalten darf. Bei Beträgen über 100 Euro belaufe sich der Freibetrag bis zu einem Bruttoeinkommen von 800 Euro monatlich auf 20 Prozent. Im Bereich über 800 Euro sollen nur noch 10 Prozent anrechnungsfrei. Bei kinderlosen Bedürftigen liege die Obergrenze bei 1200 Euro und bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bei 1500 Euro.

Die Reform der Reform

Die Neuerung wird die erste Reform der seit Januar geltenden Hartz-IV-Gesetze sein und soll nach Clements Worten noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Ziel sei es, Langzeitarbeitslosen größere Anreize für die Aufnahme einer gering bezahlten Tätigkeit zu bieten, hieß es. Nach der Neuregelung dürfte ein Langzeitarbeitsloser beispielsweise bei einem Mini-Job von 400 Euro 160 Euro behalten. Bei einem Bruttoeinkommen von 1000 Euro blieben 260 Euro anrechnungsfrei. Mit dem Arbeitslosengeld II hätte der Bezieher dann 605 (West) beziehungsweise 591 Euro (Ost) in der Tasche.

Das Treffen zwischen Clement und Laumann war bereits am 17. März beim "Job-Gipfel" von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und den Vorsitzenden von CDU und CSU, Angela Merkel und Edmund Stoiber, vereinbart worden. Laumann bezeichnete die Einigung als einen ersten Schritt in Richtung eines "Kombilohns", bei dem ein niedriger Erwerbslohn mit einem staatlichen Zuschuss aufgestockt wird. Clement sagte, dass auch das "Lohnabstandsgebot" eingehalten werde: Je höher das Einkommen, desto weniger lohnt es sich für den Zuverdiener, weiter Arbeitslosengeld II zu beziehen.

FDP hält Regelung für unzureichend

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dirk Niebel, hält die Einigung zwischen Clement und Laumann dagegen für unzureichend. "Sie reicht längst nicht aus, um für die betroffenen Menschen einen wirklichen Anreiz für die Arbeitsaufnahme im ersten Arbeitsmarkt zu setzen", kritisiert er. Die FDP fordere, die ersten 600 Euro zu 40 Prozent freizustellen.

DPA
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