Der Ministerrat heißt offiziell "Rat der Europäischen Union". Er ist das Gremium der 25 EU-Regierungen. Der Rat tagt in neun verschiedenen Formationen, beispielsweise als Außenministerrat, Finanzministerrat, Agrarministerrat oder Justizministerrat. Der jeweilige Ressortchef des Landes, das die EU-Ratspräsidentschaft innehat, leitet die Arbeit "seines" Rates.
Im Rat gilt für Verfahrensbeschlüsse die einfache Mehrheit. Die qualifizierte Mehrheit mit einer Gewichtung der Stimmen nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten gilt für viele Beschlüsse in den Bereichen Binnenmarkt, Wirtschaft und Handel. Einstimmigkeit ist vor allem für die Außenpolitik erforderlich, für Verteidigung, rechtliche und polizeiliche Zusammenarbeit sowie für Steuern.
Mehr Informationen
Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
www.consilium.europa.eu
In den meisten Fällen beschließt der Rat nach einem Vorschlag der EU-Kommission im Zusammenwirken mit dem Europäischen Parlament - entweder nach Anhörung oder auch im Rahmen der Mitentscheidung, beispielsweise im Bereich des Binnenmarktes. Vorbereitet werden die Arbeiten des Ministerrates von den EU-Botschaftern. Diese bilden den Ausschuss der Ständigen Vertreter/AStV. Dieser tagt praktisch ständig und kann in dringenden Fällen jederzeit einberufen werden.