Die Schauspielerin Collien Fernandes ist mit schweren Vorwürfen gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen an die Öffentlichkeit gegangen – und das Thema beschäftigt nun auch die Bundespolitik. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte an, mit einem neuen Gesetz Strafbarkeitslücken im Fall von digitaler Gewalt zu schließen. Den Sendern RTL und ntv sagte sie: „Wir wollen dafür sorgen, dass sich Täter nicht mehr sicher fühlen können, sondern dass sie damit rechnen müssen, dass sie bekannt und wirksam strafrechtlich verfolgt werden.“
Im Internet kursieren unzählige mithilfe künstlicher Intelligenz generierte Pornos und Nacktbilder. Oft handelt es sich um gefälschte Aufnahmen von Frauen, die in der Öffentlichkeit stehen, um sogenannte Deepfakes. „Manche dieser Aufnahmen dienen dazu, Menschen zu verletzen“, sagte Hubig am Freitag dem „Spiegel“. „Andere sollen die Betroffenen verleumden oder Lügen streuen. Das werden wir nicht hinnehmen.“
Im Moment gibt es eine Lücke im Strafrecht
Momentan gebe es hier noch eine Lücke im Strafrecht, sagte die Ministerin. Das Erstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes müsse künftig ausdrücklich strafbar werden.
Am Donnerstag hatte Collien Fernandes öffentlich schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann, den Schaupsieler Christian Ulmen erhoben. Dabei geht es um das Erstellen und Verbreiten von gefälschten, mithilfe künstlicher Intelligenz generierten pornografischen Aufnahmen von ihr. Fernandes erstattete Anzeige gegen Ulmen. Der „Spiegel “hatte zuerst darüber berichtet. Ulmen bestreitet die Vorwürfe. Sein Anwalt sprach von der Verbreitung „unwahrer Tatsachen“ und einer „unzulässigen Verdachtsberichterstattung“ und kündigte rechtliche Schritte gegen den „Spiegel“ an.
Ministerin Hubig betonte, dass sie sich nicht zu Einzelfällen äußern wolle. Klar sei aber: „Ich will mich darum kümmern, dass zum Beispiel das Herstellen und Verbreiten von pornografischen Deepfakes unter Strafe gestellt wird, damit wir da eine klare Gesetzeslage haben.“
Stefanie Hubig: Gesetzesänderungen sollen alle Fakes umfassen
Wenn es einen starken Anfangsverdacht gebe und die Voraussetzungen gegeben seien, könnten die Polizei oder die Staatsanwaltschaft auch den Computer der beschuldigten Person durchsuchen, sagte Hubig zu RTL und ntv.
Die geplanten Gesetzesänderungen sollen nicht nur pornografische KI-Bilder umfassen, sondern Fakes insgesamt, die in die Persönlichkeitsrechte eingreifen, wie Hubig weiter dem „Spiegel“ sagte. Mit dem neuen Gesetz plane sie Regelungen gegen digitalen Voyeurismus, um heimliche sexualisierte Aufnahmen im öffentlichen Raum ohne die Zustimmung der Betroffenen zu verbieten. Sie wolle zudem Stalkingopfer vor dem Einsatz von Trackinggeräten schützen, etwa in Fällen partnerschaftlicher Gewalt.
Dem „Spiegel“ berichtete Hubig auch über ihre Erfahrungen als Richterin und Staatsanwältin, die bis heute ihren Blick auf das Thema geprägt hätten. „Das sind furchtbare Taten“, sagte Hubig. „Heute sehen wir, dass Taten in digitaler Form ebenso verheerende Wirkung entfalten können. Deshalb mache ich keinen Unterschied zwischen analoger und digitaler Gewalt. Jeder Übergriff, egal wo und wie er erfolgt, ist einer zu viel.“