Der schleswig-holsteinische Landtag hat Klage gegen die sogenannte Schuldenbremse beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das gab Landtagspräsident Torsten Geerdts (CDU) am Donnerstag in Kiel bekannt. Mit der Verankerung eines strikten Schuldenverbots im Grundgesetz verlören die deutschen Bundesländer "einen wesentlichen Teil ihrer haushaltspolitischen Gestaltungsmöglichkeiten", lautete demnach die Kernaussage der hundertseitigen Klageschrift, die das Kieler Landesparlament von dem Verfassungsrechtsexperten Hans-Peter Schneider aus Hannover erarbeiten ließ. Damit verstoße die Regelung gegen das verfassrechtlich garantierte Bundestaats- und Demokratieprinzip.
Bundestag und Bundesrat hatten im vergangenen Juni per Grundgesetzänderung die sogenannte Schuldenbremse beschlossen, die nur in Krisenzeiten ausgehebelt werden darf. Derzufolge dürfen die Länder ab 2020 gar keine neuen Schulden mehr machen. Überschuldete Bundesländer werden in der Vorbereitungszeit von 2011 bis 2019 mit Konsolidierungshilfen in Höhe von 800 Millionen Euro pro Jahr bei der Haushaltssanierung unterstützt. Die Auszahlungen an die fünf finanzschwachen Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Berlin erfolgt in Raten und wird von einem Stabilitätsrat überwacht. Das damals noch von einer großen Koalition aus CDU und SPD regierte Schleswig-Holstein verweigerte der Vorlage die Zustimmung.
Bei aller Notwendigkeit einer nachhaltigen Schuldenregelung im Interesse kommender Generationen, gehe es aus Sicht des Landtags dabei aber auch um die "Verteidigung der Länderhoheit gegenüber dem Bund", teilte Landtagspräsident Geerdts mit. Die Klage habe daher eine generelle politische Stoßrichtung.
Der Gang nach Karlsruhe basiert auf einem Beschluss des Kieler Parlaments, den dieses in seiner letzten Sitzung vor der Landtagswahl am 26. September 2009 gefasst hatte. Damals stimmten alle Parteien bis auf die CDU für die Klage. Wann das Bundesverfassungsgericht sich mit der nun eingereichte Schrift befasst, steht noch nicht fest.