Neue Gesetze Das ändert sich ab 1. August

Von Kindergartengebühren bis zu Mindestlöhnen in der Pflegebranche: Im August tritt eine Reihe gesetzlicher Neuregelungen in Kraft. Wichtigste Änderung ist das strenge Rauchverbot im Freistaat Bayern.

Mindestlohn für die Pflegebranche

Pflegekräfte, die sich um kranke und alte Menschen kümmern, klagen schon lange über schlechte Bezahlung. Jetzt erhalten sie für ihre Arbeit einen Mindestlohn von 7,50 Euro in Ostdeutschland und 8,50 Euro im Westen. Im Januar 2012 und im Juli 2013 steigen die Sätze dann noch einmal um jeweils 25 Cent. Die Regelung gilt für knapp 600 000 der bundesweit insgesamt rund 800 000 Pflegekräfte. Ursprünglich sollte der Pflegemindestlohn schon zum 1. Juli kommen. Seine Einführung verzögerte sich aber wegen Differenzen in der Bundesregierung um einen Monat.

Leerverkaufsverbot

Weniger Spielraum für hochspekulative Börsenwetten: Verboten sind nun alle "ungedeckten Leerverkäufe". Finanzakteure dürfen nur noch mit Aktien, Staatsanleihen und Kreditversicherungen handeln, die sie selbst besitzen oder sich geliehen haben. Nicht mehr möglich sind "Leerverkäufe", bei denen Profi-Anleger wie Hedge-Fonds Aktien in der Hoffnung verkaufen, sie später zu einem niedrigeren Kurs zurückzukaufen und daraus Gewinne einzustreichen. Bei "gedeckten Leerverkäufen" leihen sich Investoren die Aktien. Bei "ungedeckten Leerverkäufen" spekulieren sie mit zu verkaufenden Aktien, ohne sie zuvor ausgeliehen zu haben. Die Neuregelung trat bereits am Dienstag dieser Woche in Kraft. Zum gleichen Termin wirksam wurden strengere Vergütungsregelungen für Bank- und Versicherungsmanager. Dies soll übermäßigen Bonuszahlungen einen Riegel vorschieben. Die bisherige Vergütungspraxis für die Manager wird dafür verantwortlich gemacht, dass Banken zu hohe Risiken übernahmen, was letztlich die Finanzkrise mit verursacht hat.

Arzneimittel

Die ersten Sparbeschlüsse der Bundesregierung für den Arzneimittelsektor treten in Kraft. Für Medikamente, für die keine Obergrenze bei der Erstattung durch die Krankenkassen gelten, wird der Herstellerabschlag oder Zwangsrabatt von 6 auf 16 Prozent angehoben. Zudem wird ein Preisstopp für Arzneimittel festgelegt, die zu Lasten der gesetzlichen Kassen abgegeben werden. Die Regelungen gelten bis 31. Dezember 2013 und sollen die Kassen um rund 1,15 Milliarden Euro pro Jahr entlasten.

Tabakwerbung

Schon länger ist Zigarettenwerbung in nahezu allen Medien untersagt. Seit dem 13. Juli ist dieses Verbot noch umfassender geworden: Auch audiovisuelle Mediendienste und Sendungen dürfen nicht mehr von Tabakunternehmen gesponsert werden. Zudem ist in solchen Sendungen Product Placement von Tabakprodukten verboten.

Nationales Stipendienprogramm

Mit dem Stipendienprogramm sollen künftig bis zu 160.000 der leistungsstärksten Studenten mit monatlich 300 Euro unterstützt werden - unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern. 150 Euro davon sollen die Hochschulen bei Sponsoren einwerben. Die anderen 150 Euro zahlt der Bund. Ursprünglich wollte er die Länder mit 75 Euro beteiligen, das scheiterte jedoch am Widerstand der Ministerpräsidenten der Union.

Widerruf von Darlehensverträgen

Wer einen Kredit aufnimmt, darf den Vertrag innherhalb einer bestimmten Frist widerrufen. Gewöhnlich beträgt sie 14 Tage, kann sich aber auf einen Monat verlängern, falls der Darlehensgeber gesetzlich vorgeschriebene Informationen nachreicht. Diese und andere Vorschriften sind künftig in einer Musterwiderrufsinformation festgeschrieben.

Kita-Gebühren

In einem bundesweit einmaligen Schritt streicht Rheinland-Pfalz zum 1. August auch schon für die Zweijährigen die Kindergarten-Gebühren. Für die Drei- bis Sechsjährigen sind die Kitas in dem Bundesland schon länger gebührenfrei. Rheinland-Pfalz will mit der Neuregelung die Chancengleichheit im Bildungssystem und die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie weiter verbessern. Kritiker bemängeln die hohen Kosten. Verbunden mit dem erweiterten Gratisangebot ist ein Rechtsanspruch auch schon für die Zweijährigen auf einen Kitaplatz.

Collage mit Porträts von Merz, Klingbeil, Söder und Reiche

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Rauchverbot In bayern

In der bayerischen Gastronomie gilt von diesen Sonntag an das bundesweit strengste Rauchverbot. Damit darf auch in Nebenräumen von Gaststätten und Diskotheken, in kleinen Kneipen und Bars sowie in Bier- und Festzelten nicht mehr gequalmt werden. Nach jahrelangem Hin und Her der CSU-geführten Staatsregierung hatte sich die bayerische Bevölkerung in einem Volksentscheid am 4. Juli für ein solch striktes Verbot entschieden.

DPA
FTD/DPA