Plan der Union Manager sollen für Pannen haften

  • von Jens Tartler
Geht es nach der CDU, sollen Manager künftig bei krassem Versagen teilweise selbst finanziell gerade stehen
Geht es nach der CDU, sollen Manager künftig bei krassem Versagen teilweise selbst finanziell gerade stehen
© Colourbox
Die Unionsfraktion im Bundestag hat sich auf schärfere Auflagen für Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften geeinigt. Künftig sollen sie bei ihren Haftpflichtversicherungen für Managementpannen einen Eigenanteil leisten.

Die Finanzexperten von CDU und CSU haben sich darauf verständigt, dass Vorstände künftig bei ihren Haftpflichtversicherungen für Managementfehler eine Eigenbeteiligung übernehmen sollen. Die Sorge, dass dieser Selbstbehalt in der Praxis einfach auf das Gehalt draufgeschlagen werde, seien ausgeräumt, hieß es am Mittwoch in der Fraktion.

Außerdem will die Union erreichen, dass Vorstände eine "Abkühlungsphase" von mindestens drei Jahren einlegen, bevor sie in den Aufsichtsrat wechseln. Vertreter von Großunternehmen hatten behauptet, dadurch würde das Fachwissen der Manager verloren gehen. In der Unionsfraktion hält man aber dagegen, dass Vorstandschefs, die sofort in den Aufsichtsrat wechseln, dort nur die eigenen Fehler aus der Vergangenheit vertuschen wollten. Als Beispiele werden die Commerzbank und Siemens genannt.

Mit diesen Beschlüssen geht die CDU/CSU einen großen Schritt auf den Koalitionspartner SPD zu. Die Sozialdemokraten hatten Verschärfungen gefordert, die über den Gesetzentwurf hinausgehen, der bereits vom Bundeskabinett verabschiedet worden war. Am Donnerstag kommender Woche wollen die Finanzexperten beider Koalitionsparteien erneut beraten, um vor der Sommerpause das Gesetz im Bundestag verabschieden zu können.

Die Union setzt sich auch dafür ein, dass die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften ein Missfallensvotum zu den Gehältern des Vorstands abgeben können. Vorbild sind Großbritannien und die Schweiz. In dem Alpenland wurde diese Regelung sogar per Volksbegehren eingeführt. Das Missfallensvotum soll nicht rechtsverbindlich sein. Die CDU/CSU verweist aber darauf, dass in den beiden Ländern Rücksicht auf solche Voten genommen werde.

Die Unionsfraktion will die Aufsichtsräte von 20 auf 16 Mitglieder verkleinern. Das lehnt aber die SPD ab, weil es dadurch weniger lukrative Posten für Gewerkschafter geben würde. Auch die Idee der CDU/CSU, die Höchstzahl der Mandate von zehn auf fünf pro Kopf zu reduzieren, hat wenig Chancen bei der SPD.

Der Gesetzentwurf

Kabinett Das Bundeskabinett hat bereits einen ersten Gesetzentwurf zur Bezahlung von Managern verabschiedet. Eine Arbeitsgruppe von Union und SPD soll nun zusätzliche konsensfähige Punkte ausarbeiten. Langfristigkeit Laut Entwurf sollen die Bezüge stärker an der langfristigen Unternehmensentwicklung ausgerichtet werden. So sollen bei schlechter Entwicklung Vergütungen auch während der Vertragslaufzeit gekürzt werden. Aktienoptionen sollen erst nach vier und nicht mehr nach zwei Jahren ausgeübt werden dürfen. Über die Bezahlung soll der gesamte Aufsichtsrat und nicht nur ein kleiner Ausschuss entscheiden.

Dissens gibt es auch bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Vorstandsgehältern. Die Sozialdemokraten wollen, dass diese nur noch bis zu einer Höhe von einer Million Euro voll als Betriebsausgaben anerkannt werden, darüber hinaus nur noch zur Hälfte. Einzelne Unionspolitiker hatten Sympathie für diesen Vorschlag gezeigt. Mittlerweile gibt es aber Konsens in der CDU/CSU, dass man diese Idee ablehnt. Das gleiche gilt für die Verpflichtung der Unternehmen auf das Gemeinwohl. Die SPD möchte diese Verpflichtung im Aktiengesetz festschreiben.

Bessere Chancen hat die Überlegung der Unionsfraktion, Boni für Manager erst nach fünf Jahren auszuzahlen. Dadurch sollen sich die Führungskräfte stärker am langfristigen Erfolg des Unternehmens orientieren. Diese Forderung wurde auch schon von den Finanzexperten der SPD erhoben. So bestehen gute Chancen auf eine Einigung.

FTD