Seit Monaten streiten sich Verleger und die öffentlich-rechtlichen Sender. Im Mittelpunkt steht das Online-Angebot von ARD und ZDF. Die Frage ist: Wo sind die Grenzen des Versorgungsauftrages der Öffentlich-Rechtlichen? Dürfen sie ihr Engagement im Internet mit Gebührengeldern weiter ausbauen? Machen sie damit den Markt kaputt, in den die Verleger viel privates Kapital investiert haben? Das in diesem Fall entscheidende Gesetz ist der Rundfunkstaatsvertrag. Konkret geht es einen Passus in der 12. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages. Er regelt, was ARD und ZDF im Internet dürfen und was nicht. Am 12. Juni sollen die Ministerpräsidenten der Länder darüber entscheiden. stern.de lud zu diesem Thema den ZDF-Chefredakteur Niklaus Brender zu einem Streitgespräch ein - das von beiden Seiten mit Vehemenz geführt wurde (siehe Video).
stern.de ist in diesem Konflikt kein neutraler Beobachter sondern Akteur. Das Unternehmen gehört zum Verlagshaus Gruner+Jahr, das sich dazu entschieden hat, ein profiliertes journalistisches Angebot im Internet aufzubauen. Allein bei stern.de wurden im vergangenen Jahr 40 neue Stellen geschaffen. Diese Investitionen müssen sich langfristig bezahlt machen. ARD und ZDF hingegen können mit den Gebührengeldern ihr Angebot beliebig lang aufrecht erhalten.
Qualitätsjournalismus im Netz
Aus der Sicht der Öffentlich-Rechtlichen ist die Expansion im Internet vom Versorgungsauftrag gedeckt. Außerdem sei sie notwendig, um die jüngere Generationen anzusprechen und mit Qualitätsjournalismus zu beliefern (eine ausführliche Stellungnahme des ZDF-Intendanten Markus Schächter finden Sie hier). Die Verleger meinen, dass ARD und ZDF mit diesem Schritt neben ihren Radio- und TV-Aktivitäten in den Markt für elektronische Presse eintreten würden. Dort käme es zu einem verzerrten Wettbewerb zuungunsten der Verlage. Aus Verleger-Perspektive besteht kein Mangel an Qualitätsjournalismus im Netz. (weitere Informationen über die Argumente des Verlegerverbandes finden Sie hier)
In der Frage, ob und wie sich die Angebote der Öffentlich-Rechtlichen begrenzen lassen, diskutieren die Chefs der Staatskanzleien, die die Entscheidung der Ministerpräsidenten vorbereiten, verschiedene Optionen. Ein Vorschlag lautet, den Satz "Elektronische Presse findet nicht statt" in das Gesetz aufzunehmen. Das würde bedeuten, dass ARD und ZDF zwar Erläuterungen zu ihren Sendungen veröffentlichen könnten, jedoch keine weiteren Angebote in Textform. Ein zweiter Vorschlag ist, die TV-Sendungen, die ARD und ZDF bereits in Online-Videotheken gebündelt haben, nur jeweils sieben Tage nach TV-Ausstrahlung im Netz zu belassen. ARD und ZDF wehren sich gegen diese Einschränkungen.
Finanzvolumen von ARD und ZDF
Zur Debatte steht auch das Investitionsvolumen der Öffentlich-Rechtlichen. ARD und ZDF agieren derzeit auf der Grundlage einer freiwilligen Selbstverpflichtung, wonach sie 0,75 Prozent der Gebührengelder ins Internet investieren dürfen. Das entspricht einem Gesamtbudget von 50 Millionen Euro. Gemäß der Selbstverpflichtung hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) die aktuellen Gebühren bemessen. Das bedeute, so Nikolaus Brender im stern.de-Interview, dass das ZDF bis 2012 über ein jährliches Online-Budget von 12 Millionen Euro verfüge. ARD und ZDF wollen die freiwillige Selbstverpflichtung jedoch aufgeben. Dann könnten sie weit höhere Mittel aus ihrem Haushalt zugunsten ihrer Online-Aktivitäten umschichten.
Umstritten ist nicht zuletzt ein sogenannter "Public Value"-Test, der klären soll, welchen öffentlichen Nutzen das Internet-Angebot von ARD und ZDF hat und wie es den Markt für publizistische Online-Angebote beeinflusst, der derzeit unter anderem von stern.de, Spiegel-Online, sueddeutsche.de, focus.de und welt.de beliefert wird. Der Test soll von Rundfunkratsmitgliedern der Sendeanstalten überwacht werden. Die Verleger drängen darauf, dass unabhängige Experten am Test teilnehmen oder dieser gänzlich von einem unabhängigen Institut durchgeführt wird. ARD und ZDF hegen den Verdacht, dass die Verleger über die Experten die Ergebnisse des Tests beeinflussen könnten.
Spaltung der Parteien
Nach dem derzeitigen Stand - die Chefs der Staatskanzleien tagten vergangene Woche in Berlin - soll es eine Negativ-Liste geben, die den Öffentlich-Rechtlichen unter anderem Werbung, Sponsoring sowie flächendeckende Lokalberichterstattung verbietet. Der Begriff "elektronische Presse" soll wie folgt im Staatsvertrag definiert werden: "Elektronische Presse sind journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote aus Text und Bild, die nach Gestaltung und Inhalt Zeitungen oder Zeitschriften entsprechen." Die Verleger befürchten, dass diese Definition im Zweifelsfall nur auf ein Verbot von sogenannten "E-Papern" herauslaufen wird, also dem Verbot, gedruckte Presse in elektronischen Ausgaben zu verwandeln. Dies aber hatten Öffentlich-Rechtliche ohnehin nicht vor. Sie wollen vielmehr ihre bereits vorhandenen Nachrichtenportale wie tagesschau.de und heute.de weiter entwickeln - unabhängig von den Inhalten der öffentlich-rechtlichen TV- und Nachrichtenstationen.
Der Streit spaltet auch die Parteien. Während die SPD den Positionen von ARD und ZDF zuneigt, sind CDU und FDP eher auf Seiten der Verleger zu finden. Den Vorsitz der Rundfunkkommission der Länder, die über den Rundfunkstaatsvertrag verhandelt, hat SPD-Chef Kurt Beck inne. Auch die Europäische Kommission wird sich mit der Änderung des deutschen Rundfunkstaatsvertrages befassen.