Heute früh bekam ich einen Anruf der Kriminalpolizei aus Bernau bei Berlin. Man ermittele wegen Geheimnisverrat.
Es ging um einen Artikel im stern vom 16. August, in dem wir über eine peinliche Sicherheitspanne auf der Baustelle des neuen Großflughafens Berlin Brandenburg berichtet hatten – ausgerechnet ein polizeibekannter Salafist war dort bei der Zugangskontrolle eingesetzt.
In dem Bericht hatten wir uns unter anderem auf einen internen Bericht des Landeskriminalamtes (LKA) Brandenburg berufen. Die zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hat darum nun ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen eingeleitet. Das Verfahren richtet sich gegen „unbekannt“, denn die Behörden kennen unsere Quelle nicht.
Anders als früher, als Staatsanwaltschaften in solchen Fällen gerne auch gegen Journalisten wegen „Beihilfe“ zum Geheimnisverrat vorgingen (auch gegen mich), haben die Ermittler diese Option nicht mehr. Denn kürzlich trat das so genannte Pressefreiheitsgesetz in Kraft, wonach „die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses ... durch einen Journalisten“ nicht mehr als Beihilfe gewertet werden darf.
Der Kriminalbeamte aus Bernau rief aus einem anderen Grund an. Er wollte mich gerne als Zeuge laden. Ich sagte ihm ab. Natürlich werde ich mich über meine journalistischen Quellen nicht äußern.
Das hätte sich der Beamte eigentlich schon vorher denken können. Aber der Eifer der Ermittler scheint groß, das zeigt sich an einem anderen Detail. Um in Fällen wie diesem aktiv werden zu können, brauchen Staatsanwälte und Polizei eigentlich laut Gesetz (§ 353b Strafgesetzbuch) eine Ermächtigung des obersten Dienstherren der Behörde, deren Geheimnisse angeblich verraten wurden. Hier wäre das wohl der Innenminister des Landes Brandenburg.
Doch dessen Ermächtigung wurde von den Ermittlern noch gar nicht erbeten, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft einräumte. Aber man habe halt schon mal mit der Arbeit anfangen wollen.