Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will Patientenverfügungen auch bei Koma-Patienten oder Demenzkranken anerkennen. "Nach meiner Auffassung muss eine Verfügung in allen Situationen gelten, auch bei langen Krankheitszuständen, etwa einem Wachkoma oder einer starken Altersdemenz", sagte die SPD-Politikerin der "Berliner Zeitung". Es sei falsch, die Gültigkeit der Patientenverfügungen für diese Gruppe von Krankheiten auf den einsetzenden Sterbeprozess zu beschränken. "Auch ein Mensch, der bei vollem Bewusstsein ist, kann jederzeit entscheiden, ob er sich medizinisch behandeln lässt oder nicht. Das gleiche muss für die Situation gelten, in der jemand bewusstlos ist, aber vorher festgelegt hat, was er will", sagte Zypries. Alles andere wäre mit dem Grundgesetz kaum zu vereinbaren. "Schließlich kann der Staat einem Menschen nicht für einen bestimmten Zeitraum das Selbstbestimmungsrecht absprechen."
Patientenverfügungen nur auf tödlich verlaufende Krankheiten zu beschränken sei schwierig, da es medizinisch nicht immer vorhersehbar sei, wie eine Krankheit verläuft, sagte Zypries. Zypries unterstützt einen Vorschlag des SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker, wonach der Wille des Patienten möglichst immer beachtet werden soll - egal, ob er dies im konkreten Fall noch selbst äußern kann oder es für den Notfall vorab festgelegt hat. Dagegen steht ein Entwurf von Unions-Vizefraktionschef Wolfgang Bosbach. Er will die Gültigkeit von Patientenverfügungen auf tödliche und nicht mehr umkehrbare Krankheiten beschränken. Derzeit gibt es Schätzungen zufolge rund acht Millionen Patientenverfügungen in Deutschland. Zypries sagte, auch sie habe eine solche Verfügung.