Viele, die in den Weihnachtsferien einen Skiurlaub im Nachbarland geplant haben, sind mit den verschärften Einreisebedingungen Österreichs konfrontiert. Seit dem 20. Dezember ist die 2G-plus-Regel in Kraft: Ohne weiteres darf nur noch ins Land, wer dreifach geimpft ist – wer also bereits die Booster- oder Auffrischungsimpfung erhalten hat.
Wer vollständig geimpft und genesen ist, aber noch nicht geboostert ist, muss zusätzlich einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, nachweisen können. Wer weder PCR-Test noch Booster-Nachweis hat, muss bereits vor dem Grenzübertritt das Einreiseformular ausfüllen und sich unmittelbar nach der Einreise für zehn Tage in Quarantäne begeben.
Die Quarantäne darf erst beendet werden, sobald ein negativer PCR-Test vorliegt. Für Ungeimpfte sind die Bestimmungen noch restriktiver: Ohne 2G-Nachweis können sich Reisende frühestens nach fünf Tagen freitesten.
Was Skifahrer jetzt wissen müssen
Mit diesen Maßnahmen möchte sich Österreich vor einer schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus schützen. Zuvor befanden sich alle Österreicher in einem dreiwöchigen Lockdown, der jetzt nur noch für die Ungeimpften gilt. Auch in Wien öffnen als letztes Bundesland in dieser Woche wieder die Restaurants und Hotels.
Grundsätzlich dürfen Hotels, Pensionen und andere Unterkünfte ausschließlich geimpfte und genesene Gäste aufnehmen. Für Skiurlauber gilt in den Seilbahnen und auf den Skipisten weiterhin die 2G-Regel und eine FFP2-Maskenpflicht. Die Nachtgastronomie, unter die auch der Après-Ski fällt, ist derzeit generell untersagt.
Reisewarnung für Österreich
Durch die restriktiven Beschränkungen in den letzten Wochen konnte die hohe Rate von Neuinfektionen im Land stark gesenkt werden. Die Inzidenz liegt inzwischen im landesweiten Durchschnitt bei 231 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen. In den für den Winterurlaub beliebten Bundesländern Tirol und Vorarlberg beträgt die Inzidenz jedoch noch 314 beziehungsweise 440 (Stand 19. Dezember).
Aufgrund der aktuellen Zahlen wird die Alpenrepublik vom Auswärtigen Amt und dem Robert Koch-Institut weiterhin als Hochrisikogebiet eingestuft. Auf den Seiten mit den Reise- und Sicherheitshinweisen heißt es: "Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Österreich, mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee, wird derzeit gewarnt."
Die Ausnahmen für Österreichreisende
Von den neuen Vorschriften sind Schwangere und Menschen ausgenommen, die aus Gesundheitsgründen nicht geimpft werden können. Der Grund für die Ausnahme muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Für Pendlerinnen und Pendler bleibt es bei der gewohnten 3G-Regel. Der Transitverkehr ist von den Regelungen nicht betroffen. Sonderregeln gibt es außerdem für Kinder unter zwölf Jahren, sie brauchen keinen Nachweis. Schulpflichtige Kinder ab zwölf Jahren benötigen jedoch einen PCR-Test.
Bei der Rückreise beachten
Weil Österreich ebenso wie die Nachbarländer Dänemark, Schweiz, Frankreich, Belgien, Polen, die Tschechische Republik und die Niederlande als Hochrisikogebiet gelistet wird, müssen alle Rückkehrer nach Deutschland – geimpft oder ungeimpft – die digitale Einreiseanmeldung vornehmen. Ausgenommen sind nur Besucher der Gemeinden Mittelberg/Kleinwalsertal und Jungholz sowie des Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee.
Ungeimpfte müssen sich in Deutschland umgehend in Quarantäne begeben. Für sie besteht die Möglichkeit, die Selbstisolation mit einem negativen Test nach fünf Tagen zu verkürzen.
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