Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) mit einer Frage aus der Pandemiezeit. Es geht darum, ob Arbeitnehmern weiterer Urlaub zusteht, wenn sie in der eigentlichen Urlaubszeit unerwartet in Quarantäne müssen. Das Arbeitsgericht Ludwigshafen legte den Fall aus Rheinland-Pfalz dem EuGH vor. (Az. C-206/22)