Der Deutsche Presserat hat den stern für den ursprünglich an dieser Stelle veröffentlichten Artikel „Abgewiesen wegen J.-D.-Vance-Meme: Wie Touristen jetzt in die USA kommen“ gerügt.
Aus Sicht des Beschwerdeausschusses haben wir eine wesentliche Information der US‑Einreisebehörde CBP nicht berücksichtigt und damit gegen die journalistische Sorgfaltspflicht (Ziffer 2 des Pressekodex) verstoßen.
Konkret haben wir nicht dargestellt, dass die CBP nach eigener Darstellung die Einreise nicht wegen eines Memes mit Bezug zu J. D. Vance verweigerte, sondern wegen der Angabe des Reisenden, zuvor Drogen konsumiert zu haben.
Wir haben diese wichtige Einordnung im Text und in der Überschrift nicht ausreichend berücksichtigt und Zweifel an der Schilderung des Reisenden nicht deutlich genug gemacht.
Wir nehmen diese Rüge sehr ernst und bedauern den Fehler, den wir damit gegenüber unseren Leserinnen und Lesern sowie den Betroffenen gemacht haben, und bitten ausdrücklich um Entschuldigung.
Die Redaktion hat ihre internen Abläufe überprüft und nachgeschärft, um solchen Versäumnissen künftig besser vorzubeugen.
Die Geschichte ist etwas rätselhaft und ob die Auflösung je herauskommen wird – eher unwahrscheinlich. Dazu ist der Fall zu kompliziert und auch zu klein. Allerdings bettet er sich in eine ganze Reihe ähnlicher Vorkommnisse ein, die alle zur gleichen Frage führen: Kann man noch in die USA reisen?
Einreise in die USA: Handy vorzeigen oder ins Gefängnis
Im Fall von Mads Mikkelsen (nicht der Schauspieler) lautet die Antwort: Nein. Der Norweger wollte zwar, durfte aber nicht. Am 11. Juni war der 21-Jährige in Newark vor den Toren New Yorks angekommen und landete nach Eigenauskunft "grundlos" in einer Zelle. Dort habe er Fragen zu Drogenhandel und Anschlägen beantworten müssen. Irgendwann hätten die Grenzbeamten Zugriff auf Mikkelsens Handy verlangt – angeblich unter Androhung einer Geld- oder Gefängnisstrafe.
Auf dem Smartphone des Norwegers fanden die Beamten dann ein verfremdetes Foto von US-Vizepräsident J. D. Vance. Das Meme zeigt ihn kahl und mit eierförmigem Kopf. Solche und andere Spaßmotive des zweiten Mannes im Staat machen seit einigen Monaten die Runde. Die US-Grenzer verweigerten Mikkelsen die Einreise und setzten ihn in den nächsten Flieger zurück nach Norwegen. Die zuständige Behörde CBP begründete die Entscheidung später damit, dass Mikkelsen Cannabis konsumiert habe.
Selbst eine Greencard garantiert keine Einreise
Knapp die Hälfte der rund 60 Millionen US-Touristen kommt aus Europa und seit Monaten häufen sich die Berichte über Reisende auch aus Deutschland, die Schwierigkeiten mit den Immigrationsbehörden haben. Von Zurückweisungen, demütigenden Befragungen bis zu mehrmonatigen Gefängnisaufenthalten ist alles dabei.
- Auf Hawaii landeten zuletzt mehrmals deutsche Rucksackreisende im Abschiebeknast. Im März wurden die beiden Freundinnen Charlotte und Maria ohne offensichtlichen Grund inhaftiert und abgeschoben. Im April kam dort eine 24-jährige Bayerin ebenfalls in den Abschiebeknast. Die Rucksacktouristin war auf Weltreise und hatte offenbar ihren Reisepass im Flugzeug verloren. Wie im Fall von Mads Mikkelsen musste sie den Grenzern Zugang zu ihrem Handy verschaffen.
- Im März wurde dem damals 25-jährigen Lucas Sielaff ein Ausflug ins mexikanische Tijuana zum Verhängnis. Auf dem Weg zurück gab es am US-mexikanischen Übergang vermutlich ein sprachliches Missverständnis: Statt zu sagen, er wolle nach Las Vegas, hatte Sielaff gesagt, er wohne in Las Vegas. Folge: zwei Wochen Abschiebehaft.
- Ungefähr zur gleichen Zeit wurde der Deutsche Fabian Schmidt bei seiner Einreise in die USA festgenommen. Nach Schwierigkeiten mit den Grenzbeamten in Boston musste er sogar ins Krankenhaus. Als Grund für seine Festnahme wurden alte Drogengeschichten genannt. Der Fall ist besonders heikel, da Schmidt in den USA lebt und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzt. Außerdem wurde ihm tagelang konsularischer Beistand verweigert. Anfang Mai, nach 62 Tagen, kam er frei.
Selbst US-Bürger können mittlerweile nicht mehr davon ausgehen, ungehindert in ihr Heimatland einzureisen. So wurde jüngst der bekannte politische Webproduzent Hasan Piker aka "Hasanabi" bei seiner Ankunft in Chicago beiseitegenommen und verhört. Ihm zufolge wollten die Grenzbeamten wissen, ob er sich kritisch über Donald Trump äußern würde, was der dezidiert linke Kommentator durchaus tut. Auf Twitch und Youtube folgen ihm fast fünf Millionen Menschen. "Ich denke, sie wollen ein Klima der Angst schaffen, damit Leute wie ich einfach den Mund halten", sagt er.
Bestimmungen werden strenger ausgelegt
Dass Menschen, die in die USA wollen, immer wieder Schwierigkeiten bei der Einreise bekommen, ist nichts Neues. Seit der Amtsübernahme von Donald Trump im Januar aber scheinen die Grenzbeamten die Bestimmungen noch strikter auszulegen als ohnehin schon. So war es bislang zwar üblich, bei den Visaanträgen die Konten für soziale Medien wie Instagram oder Tiktok anzugeben, mittlerweile aber werden sie auch durchsucht.
Sie wollen in die USA? Das ist wichtig für die Einreise
Deutsche Staatsbürger können ein Visum beantragen, müssen es aber nicht.
Üblicherweise reicht die mit dem "Visa Waiver Programm" (VWP) verbundene Reisegenehmigung Esta. Sie wird online beantragt und kostet 21 US-Dollar.
Mit der Genehmigung sind zwei Jahre lang beliebig viele Aufenthalte von jeweils 90 Tagen erlaubt.
Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist nicht möglich
Esta berechtigt aber nicht zur Einreise in die USA. Darüber entscheidet der jeweilige Grenzbeamte oder die Grenzbeamtin vor Ort.
Der Aufenthaltszweck sollte wahrheitsgemäß angegeben werden. Wer also geschäftlich in die USA fliegt, sollte nicht als Tourist einreisen.
Vom VWP sind Deutsche ausgeschlossen, die ebenfalls die Staatsangehörigkeit des Irans, des Iraks, Nordkoreas, Syriens oder des Sudans haben. Für Deutsch-Kubaner und -Kubanerinnen gilt ebenfalls eine Ausnahme.
Bei der Einreise in die USA empfiehlt es sich, die teilweise barsch klingenden Fragen der Grenzbeamten sachlich zu beantworten. Scherzhafte und saloppe Bemerkungen sind in der Situation fehl am Platz.
Reisende sollten ausschließlich mit einem gültigen Esta oder Visum in die USA reisen, das dem geplanten Aufenthaltszweck entspricht.
Geben Sie die Adresse während Ihres Aufenthaltes an. Üblicherweise reicht die Anschrift des (ersten) Hotels.
Am Einreiseflughafen können neben Befragungen auch die Koffer kontrolliert werden. Schließen Sie Koffer deshalb nicht ab.
Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer können bei Ein- beziehungsweise Ausreise zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen.
Im März durfte deshalb ein Wissenschaftler aus Frankreich nicht für eine Konferenz in die USA einreisen: Sein Handy enthielt "Schriftwechsel mit Kollegen und Freunden, in denen er eine persönliche Meinung (Kritik, Anm. d. Red.) über die Politik der Trump-Regierung im Bereich der Wissenschaft ausdrückte", sagte der französische Forschungsminister über die Zurückweisung.
Was heißt das nun für USA-Reisende? Sollen Sie ihre Facebook- und Whatsapp-Gruppen und -chats vor dem Hinflug "aufräumen" oder gar löschen? Oder lieber ein Telefon ohne die entsprechenden Apps mitnehmen, vielleicht sogar eines, auf dem so gut wie alle Daten gelöscht wurden?
- Tatsächlich rät die Industrie- und Handelskammer schon lange, persönliche und sensible Daten auf Handys, Tablets und Computern für Grenzübertritte auf ein Minimum zu reduzieren.
- Auch sogenannte Burner-Phones, also Telefone frei von sensiblen Daten, können eine Lösung sein. Nachteil: Solche "Blanko-Geräte" wecken erst recht die Neugier der notorisch misstrauischen US-Grenzbeamten.
- Etwas aufwendiger, aber glaubwürdiger: ein altes oder ein Zweitgerät nutzen, das Zugang zu "unverfänglichen" Inhalten, Fotos, Mails und Social-Media-Kanälen hat. Dann schmerzt der (seltene) Fall einer Beschlagnahmung auch nicht allzu sehr.
Am Ende aber entscheidet immer der jeweilige Grenzbeamte, wer ins Land kommt und wer nicht. Denn ein Anspruch auf die Einreise in die USA ergibt sich weder aus einer Esta-Genehmigung noch durch ein Visum.
Transparenzhinweis: In der ursprünglichen Version des Artikels fehlte die Information, dass die zuständige Behörde United States Customs and Border Protection (CBP) zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels bereits eine Begründung zur Abweisung des Reisenden auf X veröffentlicht hatte. Die CBP erklärte, dass das Einreiseverbot "nicht wegen irgendwelcher Memes oder aus politischen Gründen, sondern wegen seines eingeräumten Drogenkonsums" ausgesprochen wurde. Diese Information haben wir nachträglich ergänzt. Da sich hierdurch der Inhalt der Geschichte recht deutlich ändert, haben wir die Überschrift angepasst.