Die neue Arena ist noch nicht einmal fertig – da steht das Stadion von Bundesligist SC Freiburg schon im Rampenlicht. Laut eines Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg dürfen die Breisgauer in ihrer zukünftigen Heimspielstätte nach 20 Uhr keine Spiele austragen. Auch an Sonntagen zwischen 13 und 15 Uhr darf nach dem Beschluss der Verwaltungsrichter kein Ball rollen. Mehrere Anwohner hatten nach der Baugenehmigung geklagt – und Lärmschutzgründe angeführt. Laut aktueller Planung soll das SC-Stadion mit knapp 35.000 Plätzen zum Start der Saison 2020/21 eröffnet werden und das traditionsreiche Schwarzwaldstadion an der Dreisam ersetzen.
Vier Anstoßzeiten betroffen – Ausgang offen
Ob der SC Freiburg in dem neuen Stadion im Stadtteil Brühl tatsächlich nur noch am Samstag und sonntags um 15.30 Uhr spielen darf ist offen. Zwar ist der Beschluss nicht anfechtbar – in einem Hauptsacheverfahren kann das Gericht aber noch zu einer anderen Einschätzung kommen. So wie die Richter am Verwaltungsgericht. Die hatten die Klage der Anwohner vor dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs zunächst abgewiesen.
Von dem Beschluss betroffen, sind vier der derzeit gültigen Anstoßzeiten der 1. Fußball-Bundesliga. Demnach dürfte das Team von Trainer Christian Streich weder am Freitag um 20.30 Uhr, noch am Samstag um 18.30 Uhr, sonntags um 13.30 Uhr oder Montag um 20.30 Uhr in der neuen Arena auflaufen. Zunächst wollten sich weder der aktuelle Tabellen-Sechste noch die Stadt Freiburg zu dem Beschluss äußern.
Abendspiele verboten: Auch Paderborn betroffen
Der SC Freiburg ist nicht das erste Team, das sich mit Anwohnern streitet, die sich durch den Lärm eines Fußballspiels belästigt fühlen. Nach seinem Sensationsaufstieg 2014 untersagte ein Gericht dem SC Paderborn, Abendspiele in der heimischen Arena auszutragen. Weil die Betriebserlaubnis noch immer um 22 Uhr endet, musste auch das Pokalspiel gegen den FC Bayern München im Februar 2018 schon um 18.30 Uhr angepfiffen werden.