Anzeige
Anzeige

Glücksspiel Sinnloses Wettmonopol

Experten zweifeln an dem staatlichen Monopol für Sportwetten in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht prüft nun, ob dieses Monopol auf Wetten, bei denen zu festen Quoten auf den Ausgang von Sportereignissen gewettet wird, weiter bestehen kann.

Einerseits begründe der Staat sein Monopol auf Glücksspiele mit der Bekämpfung von Spielsucht, sagte Verfassungsrichter Brun-Otto Bryde in der Verhandlung in Karlsruhe. Andererseits werbe die Lottogesellschaft auf eine Weise für die Spiele, die einem privaten Unternehmen als unlauter verboten würde. Das sei widersprüchlich. Glücksspiel sei an sich sozial nicht erwünscht, verteidigte der Staatssekretär im bayerischen Innenministerium, Georg Schmid die Rechtslage. Nur ein staatliches Monopol verhindere die Ausweitung der Spielsucht.

Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, der Erste Senat werde genau untersuchen, ob das Monopol wirklich die Spielsucht eindämme oder ob es nur um die Maximierung der Staatseinnahmen gehe. Einerseits seien Glücksspiele durch das Strafgesetzbuch verboten, die Länder könnten jedoch private Wetten erlauben.

Private Glücksspiele sind grundsätzlich illegal

Die Veranstaltung privater Glücksspiele nach dem Muster von Lotto und Oddset ist grundsätzlich illegal und kann mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Genehmigungen für Glücksspiele sind Ländersache. Bayern hat Privaten Oddset-Wetten mit festen Quoten vor sechs Jahren verboten, verwaltet das monopolisierte Glücksspiel aber selbst in der staatlichen Lotteriegesellschaft. Einige Firmen vermitteln Wetten ins Ausland.

Im vergangenen Jahr wurden allein in Bayern 1,2 Milliarden Euro mit staatlichen Glücksspielen umgesetzt. Davon floss eine halbe Milliarde Euro über Lotteriesteuer und Gewinnablieferung in den Haushalt des Freistaats.

Fußball-Wettskandal bestätigt Sinn des Verbots

Wer am Sinn des Verbots gezweifelt habe, sei durch den Schiedsrichterskandal um Robert Hoyzer eines Besseren belehrt worden, sagte Staatssekretär Schmid. Nur durch das Monopol sei die Wettleidenschaft einzudämmen. Illegale Wettanbieter hätten ihren Umsatz in den letzten Jahren verdoppelt bis verdreifacht.

Eine Buchmacherin sieht in dem Verbot ihr Grundrecht auf freie Berufsausübung verletzt. Sie hatte 1997 bei der Stadt München vergeblich eine Oddset-Lizenz beantragt. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Ablehnung für rechtens. Ein Dominoeffekt sei bei der Aufhebung des Monopols nicht zu befürchten, sagte ihr Verteidiger.

Glücksspiel macht süchtig

Der Fachverband Glücksspielsucht warnte dagegen vor einer Freigabe. Es gebe einen engen Zusammenhang zwischen Angebot und Spielsucht. „Wer Glücksspiele will, bekommt automatisch mehr Süchtige“, sagte Verbandsvertreterin Ilona Füchtenschnieder. In Deutschland seien 400.000 Menschen spielsüchtig. Der Verband Europäischer Wettunternehmer erklärte, mit Oddset seien wegen der geringen Wetteinsätze kaum hohe Verluste möglich. „In einer Spielbank kann man an einem Tag Haus und Hof verspielen“, sagte Verbandsvertreter Guido Bongers. Der Deutschen Buchmacherverband argumentierte, Sportwetten hingen eher vom Fachwissen ab als vom Glück und seien daher nicht als Glücksspiel zu qualifizieren.

Sollte das Gericht das Monopol kippen, ist ein Boom privater Wetten zu erwarten. Zahlreiche private Lotto-Anbieter machen sich Hoffnungen auf eine Öffnung des Marktes, darunter auch der Bezahl-Fernsehsender Premiere, der einen Wettkanal betreibt, dort aber bisher nur Pferdewetten senden darf. Die in Österreich ansässige Betandwin sieht sich von einem Urteil aus Karlsruhe nur mittelbar betroffen. Das Unternehmen verfüge noch über eine gültige Lizenz aus der alten DDR, sagte der Sprecher von Betandwin Deutschland Reuters TV.

Doch könnte der deutsche Wettmarkt in Deutschland - nach Großbritannien der größte Europas - mit einer Liberalisierung einen Schub erhalten. Die Motive des Staates bezweifeln die Österreicher: „Oddset geht es nicht um den Schutz der Bürger, sondern um Einnahmen für den Staat“, sagte der Sprecher.

Diana Nienhöfer/Reuters Reuters

Mehr zum Thema

Newsticker

VG-Wort Pixel