
Deutschland vor dem zweiten Lockdown: Welche Geschäfte bleiben offen?
Auch Abhol- und Lieferdienste dürfen weiterhin Waren verkaufen – ob dies nur für Lebensmittel oder auch für andere Produkte (zum Beispiel Bücher) gilt, ist nicht eindeutig durch den Beschluss geregelt und Sache der Länder.
© Hauke-Christian Dittrich