In seltener Einigkeit haben die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten am Sonntag beschlossen, dass Deutschland in den zweiten Lockdown geht. Das Ziel: die Zahl der Kontakte so weit verringern, dass die Zahl der Ansteckungen sinkt, bis die Gesundheitsämter Infektionsketten wieder nachvollziehen und unterbrechen können. Das Mittel zum Zweck: dichtmachen, was geht.

Sehen Sie im Video: Coronavirus – aktuelle Zahlen zum Infektionsgeschehen in Deutschland.
Coronavirus-Lockdown: Diese Geschäfte dürfen offen bleiben
Ab diesem Mittwoch soll bundesweit die Schulpflicht aufgehoben werden, Betriebe sollen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wenn möglich ins Homeoffice schicken und die meisten Geschäfte und Dienstleister werden schließen müssen, mindestens bis zum 10. Januar 2021.
Aber nicht alle: In ihrem gemeinsamen Beschluss führen Bund und Länder detailliert auf, welche Läden auch ab diesem 16. Dezember noch ihre Kundinnen und Kunden bedienen dürfen.
Sehen Sie in der Bilderstrecke, welche Geschäfte und Dienstleister auch während des zweiten Lockdowns in Deutschland öffnen dürfen – von A wie Apotheke bis Z wie Zeitungsverkauf.
Quellen: Beschluss von Bund und Ländern, Nachrichtenagentur DPA