Geldanleger müssen sich auf neue Kennnummern für Wertpapiere einstellen. Zum 22. April werde die bisherige Wertpapierkennnummer (WKN) von der weltweit gültigen International Security Identification Number (ISIN) abgelöst, teilt die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) in München mit. Damit soll der grenzübergreifende Handel mit Aktien und anderen Wertpapieren einfacher gestaltet werden.
WKN sind nicht kompatibel
Wie die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (Sdk) in ihrer "AktionärsNews" erläutert, ist die seit etwa 50 Jahren gültige WKN mit den national unterschiedlichen Nummerierungssystemen anderer Länder nicht kompatibel. Dadurch ergäben sich Schwierigkeiten bei der eindeutigen Zuordnung ausländischer Wertpapiere. Zudem waren internationale Transaktionen bisher relativ teuer und kompliziert. Auch das soll sich laut SdK mit der Einführung der neuen Kennziffern ändern.
Für Privatanleger ändert sich erst einmal nichts
Privatanleger können jedoch auch nach dem 22. April zunächst noch mit der alten Nummer arbeiten. Nur etwa 30 Prozent der Banken wollen auch im Geschäft mit Kleinanlegern ab dem Einführungsdatum ausschließlich mit dem neuen Standard arbeiten. Es sei daher nicht klar definiert, wie lange die beiden Systeme parallel laufen werden, da dies von Bank zu Bank unterschiedlich gehandhabt werde, berichtet die SdK.
Zwälfstellige ISIN
Die neue ISIN ist zwölfstellig und setzt sich aus einem Ländercode, der nationalen Kennnummer und einer Prüfziffer zusammen. Eine deutsche Aktie beginnt demnach mit dem Kürzel DE. Anschließend folgt die neunstellige nationale Kennziffer und zum Schluss eine einstellige Prüfziffer. In der Regel werde die bisherige WKN in die ISIN überführt, indem linksbündig Nullen ergänzt werden. So heißt etwa die alte WKN 802200 in der neuen Schreibweise DE 000802200 5.