EXPERTENTIPP Doppelte Haushaltsführung von Steuer absetzen

Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung an einem anderen Ort bezieht, kann damit zusammenhängende Ausgaben zwei Jahre lang als Werbungskosten absetzen.

Wer berufsbedingt an einen anderen Ort muss und sich dort eine Zweitwohnung nimmt, kann diese samt den damit verbundenen Ausgaben von der Steuer abziehen. Darauf weist das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg unter Berufung auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes in München hin (Az.: VI R 228/80). Dies gilt allerdings nur für die Dauer von zwei Jahren.

Dazu zählen auch Ausgaben für notwendige Einrichtungsgegenstände in der Zweitwohnung wie Küche, Bett und Schrank sowie Hausrat, beispielsweise Geschirr. Liegen die Anschaffungskosten einschließlich Mehrwertsteuer der einzelnen Gegenstände unter 475,60 Euro, können die Ausgaben sofort in voller Höhe angesetzt werden.

Liegt der Kaufpreis darüber, müssen die Aufwendungen über die Nutzungsdauer der Gegenstände abgeschrieben werden - bei Möbeln schreibt der Fiskus beispielsweise einen 13-Jahres-Zeitraum vor. In dem Zwei-Jahres-Zeitraum können also nur zwei Dreizehntel der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden, so das IWW.

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