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Doppelte Haushaltsführung Sie führen eine Fernbeziehung? Dann können Sie Steuern sparen!

Doppelte Haushaltsführung: Wer aus beruflichen Gründen umziehen und dadurch eine Fernbeziehung führen muss, kann viele Ausgaben steuerlich geltend machen.
Doppelte Haushaltsführung: Wer aus beruflichen Gründen umziehen und dadurch eine Fernbeziehung führen muss, kann viele Ausgaben steuerlich geltend machen.
© Ridofranz/iStockphotos
Wer beruflich umzieht und deshalb plötzlich eine Fernbeziehung führen muss, kann viele Ausgaben steuerlich absetzen. Gerade für das kommende Jahr ändern sich einige Regelungen.

Die berufliche Flexibilität, die heutzutage gefordert wird, hat ihren Preis. Schätzungen zufolge ist jede siebte Liebe in Deutschland pendelnd als Fernbeziehung unterwegs. Rund vier Millionen Paar leben statistisch eine Wochenendbeziehung. Unter den Akademikern ist die Zahl sogar noch höher - dort ist jedes vierte Paar auf Zeit getrennt.

Häufigster Grund ist der Beruf. Zieht es den einen Partner in die Ferne, leiden nicht nur die Gefühle, sondern auch der Geldbeutel. Eine zweite Wohnung, die Fahrtkosten und die Telefonrechnung machen Fernbeziehungen teuer. Gut, dass der Gesetzgeber viele dieser Ausgaben steuerlich anerkennt.

Studentenbude zählt nicht

Wer nur für einige Wochen oder Monate das traute Heim verlassen muss, kann besonders großzügig profitieren. Für die ersten drei Monate kann der Arbeitnehmer 24 Euro am Tag als Verpflegungsmehraufwand ansetzen. Wichtig dabei - und das gilt für alle Rechnung zur Steuerersparnis: Ehrlich sein bei den Tagen der An - und Abreise. Wer am Freitag schon mittags die Rückreise antritt, kann hier nicht den vollen Tagessatz absetzen.

Grundlegend gilt: Wer für den Job umzieht und die Steuererleichterung ansetzen will, muss noch einen eigenen Hausstand mit dem Partner haben. Studenten, die früher bei Mutti lebten und nun ihren Wohnsitz zur Universität verlegen, haben kaum Chancen die Pendelkosten und das WG-Zimmer steuerlich geltend zu machen. "Ob eine Ehe, eine eingetragene Partnerschaft oder eine Beziehung ist zunächst egal. Wichtig ist, dass es einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt gibt", sagt Matthias Janke, Steuerexperte vom Lohnsteuerhilfeverein. "Deshalb sollten die Kosten des gemeinsamen Wohnsitzes steuerlich gesehen auch von beiden Partnern getragen werden. Nur bei einer nachweisbaren Kostenbeteiligung erkennen die Finanzämter eine doppelte Haushaltsführung an."

Toaster und Kaffeemaschine absetzbar

Wer eine Wohnung am neuen Arbeitsort anmietet, kann die Miete, die Kosten für den Strom und weitere Nebenkosten steuerlich anbringen. Neu ab diesem Steuerjahr ist eine Obergrenze für Aufwendungen. Bislang gab es die nicht, Finanzämter kontrollierten auf Verhältnismäßigkeit. "Man hat bisher nur eine Wohnung mit einer Fläche von 60 Quadratmeters und einem ortsüblichen Durchschnittsmietpreis anerkannt", sagt Janke. Was angemessen ist, wir nun nicht mehr geprüft, sondern eine Obergrenze von 1000 Euro pro Monat festgelegt.

Auch die Anschaffung von Haushaltsgegenständen entlasten den Steuerzahler: Toaster, ein Bett und sogar die GEZ sind absetzbar. "Bei Luxusgütern hört es aber auf", sagt Jahnke. "Wer unbedingt ein Heimkino oder einen High-End-Fernseher braucht, wird damit kaum beim Finanzamt Erfolg haben." Größere Anschaffungen, beispielsweise ein Kleiderschrank, können über Jahre abgeschrieben werden. Die Grenze ist 410 Euro netto.

Auch die Telefonkosten können abgesetzt werden - allerdings nur bei einem Festnetzanschluss. Steuerexperte Janke nutzt die Handykosten schon gar nicht mehr, wenn der die Steuererklärung für Fernbeziehungspartner erledigt. "Ein mobiles Telefon hängt ja nicht mit der Zweitwohnung zusammen", sagt Janke.

Pendlerpauschale auch in der Ferne

Auch in der Ferne gilt die Pendlerpauschale. Wie am regulären Wohnort darf gewählt werden, ob mit der Entfernungspauschale - also 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer gerechnet wird oder mit den tatsächlichen Kosten für die Fahrten zur Arbeitsstätte. Allerdings gibt es im kommenden Jahr einen rechtlichen Kniff. "Der Weg von der Zweitwohnung zur Arbeit darf nicht mehr als die Hälfte der Strecke von der Hauptwohnung und der Arbeit betragen", sagt Janke. Die neue Unterkunft muss also eine merkliche Erleichtungen beim Arbeitsweg mit sich bringen, um sie steuerlich anzubringen.

Der Steuerpflichtige hat darüber hinaus ein jährliches Wahlrecht, was er gerne absetzen möchte. Entweder er bringt die Kosten für die doppelte Haushaltsführung an - oder er rechnet alternativ alle Fahrten zwischen der Wohnung und der Tätigkeitsstätte ab. "Die Fahrten müssen natürlich stattgefunden haben, also unbedingt Quittungen aufbewahren", sagt Janke.

Ein Beispiel: Statt nur einmal in der Woche nach Hause zu fahren, pendelt ein Arbeitnehmer mehrfach nach Hause, beispielsweise um seine Kinder häufiger zu sehen und weil die Entfernung auch in der Woche machbar ist. Im Monat kommt er schnell auf 15 Fahrten. Steuerlich íst das Absetzen aller Fahrten günstiger, als die Zweitwohnung und nur vier Heimfahrten. Hier müssen Pendler nachrechnen, welche Fall für sie lohnenswerter ist.

Übrigens: Auch der umgekehrte Fall bei Heimfahrten ist absetzbar. Wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Schichtdiensten nicht nach Hause fahren kann und daher der Partner in die Bahn steigt, dann ist diese Fahrt auch steuerlich absetzbar.

kg

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