Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Qualität der Beratungen an Deutschlands Privatbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken ist oft mangelhaft. Dies ergab eine Studie von Wissenschaftlern der Universität Bamberg. Als Erben von 50.000 Euro getarnt, ließen sich die Experten in 90 Gesprächen bei verschiedenen Kreditinstituten beraten. Obwohl sie sich als "risikoscheu" vorgestellt hatten, empfahlen ihnen Berater riskante Aktien und Anleihen. Dabei nahmen sich die Bankmitarbeiter meist nur wenig Zeit, über Risiken klärten sie oft nur unzureichend auf.
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Was die Wissenschaftler im Test erfuhren, wurde für Tausende deutsche Kleinanleger bereits bittere Realität. So kauften beispielsweise zahlreiche Anleger Zertifikate der inzwischen insolventen Lehman-Bank, die ihnen als "sichere, risikofreie Anlagen" angepriesen worden waren. Nach der Pleite der Bank sind die Depots mit "null Euro" ausgezeichnet. Ob und wie viel die Schuldverschreibungen noch wert sind, weiß derzeit niemand. "Anlageberater haben ihre gesetzliche Aufklärungspflicht über das tatsächliche Risiko der Anlageform Zertifikate im großen Stil vernachlässigt", sagt Volker Pietsch, Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Anlegerschutz.
Vor dem Gespräch: Überblick verschaffen
Damit Sparer nicht zum Opfer mangelhafter Beratung werden, sollten sie schon vor dem Beratungsgespräch darüber nachdenken, was sie mit der Investition erreichen wollen. So sollten sie festlegen, wie viel Geld sie anlegen und welches Risiko sie eingehen wollen. Eine Vorstellung darüber, wie viel Ertrag die Anlage bringen soll und wie lange das Geld festgelegt wird, hilft beim späteren Beratungsgespräch ebenfalls. Je genauer der Kunde seine Wünsche formuliert, desto größer ist die Chance, dass der Berater ein für ihn passendes Angebot erstellt.
Eine Hilfestellung bei der Suche nach der richtigen Anlageform bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Gegen Gebühr wird hier ein unabhängiges Anlageprofil erstellt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat zudem eine kostenlose Telefonhotline für Betroffene geschaltet. Unabhängigen Rat können Bankkunden auch bei der Stiftung Warentest einholen.
Mit einem Zeugen zur Bank
Wer sich einen Überblick verschafft hat, sollte die Bank seines Vertrauens in Begleitung aufsuchen. Dieser "Zeuge" sollte sich Notizen vom Gespräch machen. Kommt es später zu einem Streit, kann der Anleger so einfacher nachweisen, dass er falsch beraten worden ist. Denn laut der aktuellen Rechtsprechung liegt die Beweislast beim Bankkunden. Er muss also vor Gericht nachweisen können, dass er durch eine fehlerhafte Beratung für eine bestimmte Anlageform gewonnen wurde. Auch der Bankmitarbeiter muss das Gespräch protokollieren - allerdings für die eigenen Akten. Kunden sollten deshalb darauf bestehen, die Vermerke des Beraters gegenzulesen und eine Kopie mit nach Hause zu nehmen. In dem Protokoll sollten die Vermögenswerte, konkreten Ziele und die Risikobereitschaft vermerkt sein. Ein seriöser Berater unterschreibt das Protokoll und bietet den Kunden eine Kopie des Dokuments an.
Zertifikate, Derivate, Dachfonds - viele Kunden wissen nicht, was sich hinter den Produkten verbirgt und wie sie funktionieren. Hier gilt: Nachfragen. Im Gespräch sollten die Beratenen so lange nachbohren, bis sie verstanden haben, in welche Papiere sie ihr Geld investieren. Kann der Berater die Produkte selbst nicht hinreichend erklären, sollten Anleger lieber die Finger davon lassen.
Keine Eile beim Kauf von Finanzprodukten
Auch, wenn der Berater auf einen schnellen Kauf drängt, sollten Kunden die Unterlagen lieber noch einmal mit nach Hause nehmen, in Ruhe überprüfen und die Entscheidung wohl überlegt treffen.
Falls alles zur Zufriedenheit gelaufen und der Kauf abgewickelt ist, sollten Anleger trotzdem alle Unterlagen aufbewahren. Vor allem handschriftliche Notizen des Beraters können von großer Bedeutung sein. Kommt es doch zu einem Konflikt, kann der Bankkunde anhand der Unterlagen die Falschberatung vor Gericht besser nachweisen.