Die Schweiz lockert nun offiziell ihr striktes Bankgeheimnis. Die Regierung sei bereit, unter gewissen Bedingungen auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten. Das teilte Finanzminister Hans-Rudolf Merz am Freitag in Bern mit. So sollen OECD-Standards für Hilfe bei Steuerverfahren eingehalten werden, gegen die die Schweiz bisher Vorbehalte hatte. Für in der Schweiz ansässige Steuerpflichtige ändere sich damit nichts. Am Bankgeheimnis werde festgehalten. Zuvor hatten Österreich und Liechtenstein eine ähnliche Haltung angekündigt, Luxemburg lenkte ebenfalls ein.
Ein "automatischer Informationsaustausch", wie er in der EU üblich ist, werde aber entschieden abgelehnt, sagte Merz. Bisher wurde Amtshilfe nur bei Steuerbetrug, etwa nach dem Fälschen von Unterlagen, gewährt. "Das Bankgeheimnis schützt nicht vor Steuerdelikten", so Merz nun. Es würden erweiterte bilaterale Steuerabkommen nötig werden, bevor die neue Regelung in Kraft treten könne. Dazu gehören die sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Auch künftig will der Schweizer Bundesrat bei der Amtshilfepolitik eine Reihe von unverzichtbaren Elementen einhalten. Dazu gehörten faire Übergangslösungen, die Begrenzung der Amtshilfe auf Einzelfälle und die Wahrung des Verfahrensschutzes. Formell wird der Bundesrat seinen bisherigen Vorbehalt zum Informationsaustauschartikel 26 des OECD-Musterabkommens zurückziehen.
Die neue Praxis, nach der nicht nur in Fällen von Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe geleistet wird, wird erst Wirkung entfalten, wenn die neu ausgehandelten DBA in Kraft treten. Damit wird auch das Parlament mitreden können, weil es diese Abkommen genehmigen muss. Beim Bankgeheimnis im Inneren ergibt sich durch den Kurswechsel keine Änderung. Die Konzession beim Schutz des Bankgeheimnisses für ausländische Steuerflüchtlinge war erwartet worden, nachdem eine Reihe von anderen Ländern ähnliche Zugeständnisse gemacht hatten, und die Schweiz Gefahr lief, vom bevorstehenden G-20-Gipfel in London auf einer Schwarzen Liste als nicht kooperatives Land angeprangert zu werden.
Österreich: Verdacht muss gut dokumentiert sein
Nach Angaben von Finanzminister Josef Pröll werden die österreichischen Banken künftig bei "begründetem Verdacht" einer ausländischen Behörde auf Steuervergehen Informationen über Konten austauschen, auch wenn noch kein Strafverfahren läuft. Der Verdacht müsse von der Behörde, die ein Konto öffnen lassen will, aber gut dokumentiert sein, sagte Pröll am Freitag in Wien. Bisher wurden Konten in der Alpenrepublik nur bei Strafverfahren offengelegt.
Durch die Neuregelung müsse der Paragraf 38 im Bankwesengesetz (BWG), der im Verfassungsrang steht, nicht angepasst werden, betonte der konservative Minister und Vizekanzler. Das Bankgeheimnis bleibe bestehen. Nur bei einigen der rund 80 Doppelbesteuerungsabkommen werde es Anpassungen geben müssen. Der Gouverneur der Österreichischen Nationalbank (OeNB) hatte bereits am Donnerstagabend angekündigt, dass Österreich im Rahmen der weltweiten Diskussion um das Bankgeheimnis Änderungen vornehmen werde.
Luxemburg lenkt ebenfalls ein
Auch Luxemburg hat unterdessen im Streit mit anderen EU-Staaten um sein striktes Bankgeheimnis eingelenkt. Das Großherzogtum ist künftig zum Informationsaustausch mit anderen Ländern nicht nur bei Verdacht des Steuerbetrugs, sondern auch bei einem konkreten Verdacht auf Steuerhinterziehung bereit. Dies teilte Budgetminister Luc Frieden am Freitag in Luxemburg mit. Damit hofft das Land, nicht auf der Schwarzen Liste der Staaten mit Steuerschlupflöchern zu landen.
Luxemburg war bisher zum Informationsaustausch mit anderen EU-Ländern nur bereit, wenn es um schweren "Steuerbetrug" ging. Dies setzte ein systematische Anwendung von betrügerischen Machenschaften und "erhebliche Beträge" voraus, die dem Fiskus vorenthalten werden.