Kommunen Plant der Kanzler Gewerbesteuer-Gipfel?

Im Streit um die künftige Ausgestaltung der Gewerbesteuer hat Bundeskanzler Schröder angeblich für kommenden Montag ein Spitzengespräch mit Vertretern der Bundesregierung, der SPD-Bundestagsfraktion und der Kommunen einberufen.

Der Kanzler kommt in die Gänge: Im Streit um die künftige Ausgestaltung der Gewerbesteuer hat Gerhard Schröder einem Zeitungsbericht zufolge für kommenden Montag ein Spitzengespräch mit Vertretern der Bundesregierung, der SPD-Bundestagsfraktion und der Kommunen einberufen. Schröder werde für eine verbesserte Version des von den kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagenen Kommunalmodells plädieren, berichtete der Berliner "Tagesspiegel" unter Berufung auf Regierungskreise.

Kanzler offenbar für verbessertes Kommunalmodell

Ein Regierungssprecher wollte den Bericht am Donnerstag nicht bestätigen. Das Kommunalmodell, das bislang von der deutschen Industrie abgelehnt wird, sieht die Einbeziehung von Freiberuflern in die Steuerpflicht sowie die Besteuerung so genannter ertragsunabhängiger Gewinnbestandteile vor. Schröder befürworte ein "optimiertes Kommunalmodell" mit geringeren Belastungen für die Wirtschaft, berichtete die Zeitung. An dem Gespräch sollen dem Bericht zufolge Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement, Finanzminister Hans Eichel, ein SPD-Bürgermeister, der SPD-Fraktionsvorsitzende Franz Müntefering und SPD-Finanzexperte Joachim Poß teilnehmen.

Einnahmenrückgang bei Städten und Gemeinden

Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden berichtete, nahmen die deutschen Städte und Gemeinden im vergangenen Jahr deutlich weniger Gewerbesteuern ein. Das Aufkommen sank demnach gegenüber dem Vorjahr um 4,3 Prozent auf 23,5 Milliarden Euro. Der durchschnittliche Hebesatz lag 2002 bei 386 Prozent, das war ein Prozentpunkt mehr als im Vorjahr. Der von den Gemeinden festgesetzte Hebesatz entscheidet maßgeblich über die Höhe der Realsteuern in den Gemeinden, das sind neben der Gewerbesteuer die Grundsteuern A und B.

Völlig ungleiche Verteilung

Die im Ländervergleich niedrigsten durchschnittlichen Hebesätze hatten die vergleichsweise dünn besiedelten Länder Mecklenburg-Vorpommern (314 Prozent), Brandenburg (323), Thüringen (335) und Schleswig-Holstein (341). Unter den Stadtstaaten lag in Hamburg der Hebesatz mit 470 Prozent am höchsten. Nordrhein-Westfalen hatte mit einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 426 Prozent den höchsten Wert unter den Flächenländern vor Sachsen mit 408 Prozent.

Beide Hebesätze erhöht

Bei der Grundsteuer A, die bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, lag der Hebesatz im Jahr 2002 bei durchschnittlich 282 Prozent und damit um zwei Prozentpunkte über dem Wert von 2001. Das Aufkommen der Grundsteuer A betrug 2002 rund 0,3 Milliarden Euro, ein Plus von 1,3 Prozent gegenüber 2001. Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B (für Grundstücke) hat sich mit 373 Prozent für das Jahr 2002 gegenüber dem Vorjahr um fünf Prozentpunkte erhöht. Ihr Aufkommen lag bei 8,9 Milliarden Euro und war um 2,0 Prozent höher als vor zwei Jahren.