Was bringt das neue Gesetz? Dazu interviewte der stern Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes:
Am 1. September tritt das neue Mietrecht in Kraft. Haben Mieter jetzt mehr Rechte?
Das neue Gesetz hat Vor- und Nachteile. Für Mieter gilt eine generelle Kündigungsfrist von drei Monaten. Wer umziehen will, wird dadurch mobiler. Nachteil: Es gibt keine zeitliche Obergrenze mehr für befristete Verträge. Bisher waren das fünf Jahre. Endet ein befristeter Vertrag, kann nur der Vermieter ihn verlängern.
Das Mietrecht sollte einfacher werden. Ist das gelungen?
Es ist lesbarer geworden. Da sich der Gesetzgeber aber an vielen Punkten gescheut hat, neue Regelungen zu treffen, wird es in vielen Streitfällen auch künftig nicht ohne juristische Hilfe abgehen.
In welchen Fällen?
Bei den Schönheitsreparaturen zum Beispiel. Wir wollten, dass der Mieter nicht doppelt bezahlt. Häufig unterschreibt er im Vertrag, dass er die Wohnung im neuwertigen Zustand übernimmt, sie ist es aber nicht. Der einfachste Weg wäre zu sagen, dass der Mieter immer für die Anfangsrenovierung verantwortlich ist. Es bleibt aber weiterhin dabei, dass der Vermieter über den Zustand der Wohnung entscheidet. Hier hat der Gesetzgeber keine Lösung gefunden, die beiden Seiten gerecht wurde.
Sind Sie trotzdem zufrieden?
Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Vieles bleibt einer weiteren Mietrechtsreform vorbehalten, aber dafür muss man intelligentere Ansätze finden.
Und dies ändert sich im Einzelnen:
Kündigungsfrist
Unabhängig von der Wohndauer können Mieter immer mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Für Vermieter verlängert sich die Kündigungsfrist nach fünf Jahren auf sechs Monate und nach acht Jahren Wohndauer auf neun Monate.
Mieterhöhung
Die Kappungsgrenze wird gesenkt. Die Miete darf künftig innerhalb von drei Jahren nicht mehr um 30 Prozent, sonder nur noch um 20 Prozent erhöht werden.
Betriebskosten
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums muss der Vermieter die Kosten abrechnen. Danach kann weder er noch der Mieter Nachforderungen stellen.
Modernisierung
Modernisierungen sowie Maßnahmen zum Energiesparen muss der Mieter dulden. Allerdings muss der Vermieter Umbaumaßnahmen anstatt zwei Monate künftig drei Monate vorher ankündigen.
Tod des Mieters
Stirbt der Mieter, konnte bisher nur der Ehepartner den Vertrag übernehmen. Künftig gilt das auch für Nichtverheiratete.
Informationen:
Das Mieterbund-Sonderheft »Das neue Mietrecht« kann für 7,50 Mark plus Porto unter der Telefonnummer 01805/835835 bestellt werden.
Interview: Elke Schulze