ONLINEBANKING Teurer Tippfehler

Vorsicht bei Bankgeschäften per Computer: Eine falsche Ziffer - und das Geld ist futsch. Leider auch meist unwiederbringlich.

Es war eine ganz normale Überweisung, die Andreas Schumacher am 30. Januar an seinem Computer vornahm. 1.493,42 Euro schickte er durchs Netz. Empfänger war die Firma Pro.Line Immobilien in Berlin, Schumachers Hausverwaltung. Doch der Betrag für die Miete kam nie an. Etwas ging schief. Der Schlagzeugverkäufer hatte sich bei einer Ziffer der Kontonummer vertippt. Das Geld landete auf dem Konto einer ihm völlig unbekannten Person. Und der Empfänger will das Geld nicht zurücküberweisen.

Die betroffenen Finanzinstitute,

Schumachers Sparkasse Berlin und die Postbank des Empfängers, waschen ihre Hände in Unschuld. »Die Sparkasse hat uns den Auftrag offensichtlich ordnungsgemäß erteilt, und wir dürfen nicht in das Konto des Empfängers eingreifen«, sagt Postbank-Sprecher Joachim Strunk. Frank Weidner von der Bankgesellschaft Berlin, der die Sparkasse angegliedert ist, sieht keine Haftungsgrundlage des Instituts: »Die Überweisung wurde von der Sparkasse unverändert weitergeleitet, für die Daten ist der Kunde verantwortlich.« Der Computer richte sich allein nach eingetippter Bankleitzahl und Kontonummer.

So landet der schwarze Peter

beim Online-Kunden. Anders als bei der schriftlichen Überweisung oder auch beim Gebrauch eines Terminals in der Filiale muss die Bank bei Online-Überweisungen keinen Namens- und Kontovergleich vornehmen. Im so genannten beleglosen Zahlungsverkehr ist der Online-Kunde »für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Kontonummernangaben verantwortlich«, haben die Richter des Landgerichts Berlin entschieden (AZ: 57 S 116/00). Argument der Juristen: Die Kostenersparnis und Rationalisierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs würde durch eine Kontoprüfung »wieder zunichte gemacht, da der (...) erledigte Arbeitsvorgang von der Bank erneut aufgegriffen werden müsste«.

So kann das kostengünstige

Onlinebanking plötzlich sehr teuer werden. »Wer diesen Weg wählt, sollte die eingetippten Daten genau kontrollieren, bevor er sie abschickt«, rät Volker Pietsch von der Verbraucherzentrale Berlin. Andreas Schumacher bleibt jetzt noch die Hoffnung auf einen verbraucherfreundlichen Schiedsspruch des Ombudsmannes.

Joachim Reuter