Ab wann greift der Fiskus zu?
Es gilt die Faustformel: Wer als Lediger rund 26.700 Euro gespart hat und dafür drei Prozent Zinsen im Jahr bekommt, muss nichts versteuern. Er kann die Zinsen in Höhe von 801 Euro behalten. (Bis Jahresende gilt: Erst ab rund 47.367 Euro und 1421 Euro Zinsgewinn kassiert der Fiskus.) Faustformel für Verheiratete: 53.400 Euro können ab 2007 steuerfrei angelegt werden (bisher 94.734 Euro). Kurzum: Der Fiskus kassiert beim Freibetrag 44 Prozent mehr als bisher.
Warum ist der Fiskus so gierig?
Der Staat ist klamm. Deshalb erhöht er die Mehrwertsteuer und kappt den Sparerfreibetrag. Zusammen bringt es ihm ein Einnahmenplus von rund 20 Milliarden Euro.
Welche Sparformen sind betroffen?
Alle Anlagen, die Zinsen bringen (Sparbücher, Sparbriefe, Tagesgeld, Bundesschatzbriefe, Geldmarkt- und Rentenfonds) oder Dividenden (Aktien und Aktienfonds) und Mieteinnahmen (Immobilienfonds).
Wie niedrig sind die neuen Freibeträge?
Die exakten Zahlen für Ledige: 801 Euro sind steuerfrei (bisher 1421 Euro). Der krumme Wert ergibt sich aus 750 Euro Freibetrag plus 51 Euro aus der Werbungskostenpauschale für Ausgaben im Zusammenhang mit Bankgeschäften. Für Eheleute gilt: 1500 Euro Freibetrag plus 102 Euro Werbungskostenpauschale. Etwa 2,6 Millionen Sparer dürfen künftig weniger von ihren Zinsen behalten.
Lohnt es sich, einen Freistellungsauftrag bei der Bank abzugeben?
Im Prinzip ja. Aber bevor es kompliziert wird, die beruhigende Nachricht vorweg: Auch wer keinen Freistellungsauftrag abgegeben hat, zahlt am Ende nicht mehr an den Fiskus als der akribische Zeitgenosse. Der Mechanismus funktioniert so: Von jedem Zinseuro nimmt sich der Fiskus 30 Prozent (die sogenannte Zinsabschlagsteuer). Das geschieht automatisch. Die Banken überweisen die Beträge direkt an die Staatskasse. In der jährlichen Steuererklärung wird dann genau abgerechnet. Die zu viel kassierten Zinssteuern zahlt der Fiskus dann zurück. Freistellungsaufträge haben also nur eine aufschiebende Wirkung. Steuern sparen kann man damit nicht.
Was tun, wenn bereits ein Freistellungsauftrag bei der Bank vorliegt?
Anleger, die alle Konten bei einer Bank führen, brauchen nichts zu tun. Die Bank regelt alles, sie passt den Freistellungsauftrag automatisch den neuen Grenzen an.
Und wenn man Freistellungsaufträge bei mehreren Instituten eingereicht hat?
Dann erstellt man eine Liste mit allen Freibeträgen. Wer die Beträge nicht mehr im Kopf hat, erhält bei der Bank Auskunft. Das geht auch telefonisch. Als Nächstes gleicht man mit seinem Bankberater die Höhe der eingereichten Freibeträge mit den tatsächlich zu erwartenden Zinseinnahmen ab und korrigiert gegebenenfalls die Beträge. Verzichtet man darauf, kürzt die Bank automatisch alle Freibeträge um 44 Prozent. Übrigens: Schummeln ist riskant. Liegt die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge über den neuen Obergrenzen, kann das bei Kontrollen des Bundeszentralamts für Steuern auffliegen. Das zuständige Finanzamt wird informiert und verlangt vom Sparer eine Erklärung.
Lässt sich die Steuerlast verringern?
Banken und Sparkassen sind kreativ. Sie bieten beispielsweise sogenannte steueroptimierte Rentenfonds an, die weniger auf Zinserträge, sondern auf Kursgewinne setzen - denn die sind nach einem Jahr steuerfrei. Besonders erfolgreich ist der DWS Forex Strategy (Deutsche Bank). Mit Devisenspekulationen, die ebenfalls steuerfrei sind, erzielte der Fonds in den vergangenen zwölf Monaten knapp sechs Prozent Plus. Bei der Dresdner Bank gibt es neuerdings ein Kapitalkonto mit Sofortzins-Option. Hier wird die komplette Rendite von jährlich 3,1 Prozent sofort bei Vertragsabschluss gutgeschrieben - also noch in diesem Jahr mit den höheren Freibeträgen. Nachteil: Das Geld bleibt mindestens zwei Jahre lang unantastbar - nicht nur für den Fiskus.