Verbrauchernepp Wenn der "Telefonmann" klingelt

Die berüchtigten Drückerkolonnen an der Haustür sind wieder auf dem Vormarsch. Doch der Verkauf von teuren Zeitungabos war gestern - heute drehen sie mit dubiosen Versprechungen Kunden neue Telefonverträge an. Oft mit bösen Folgen.

Tag für Tag spielen sich an den Haustüren quer durch Deutschland ähnliche Szenarien ab: Ein freundlicher Werber klingelt, schwärmt von billigem Telefonieren und bittet häufig auch gleich um eine Signatur. Wer unterschreibt, hat noch im Türrahmen dem Wechsel zu einer anderen Telefonfirma zugestimmt. Vergleichbares kann auch nach einem ungebetenen Werbe-Telefonat passieren: Der Postbote bringt dem Angerufenen ein paar Tage später Unterlagen. Wer den Empfang arglos quittiert, hat oft genug einen neuen Telefonvertrag abgeschlossen.

Neuester 'Renner': Preselection-Verträge

Die Drückerkolonnen scheinen wieder verstärkt auf dem Vormarsch zu sein - an der Haustür wie auch am Telefon, sind die Verbraucherzentralen besorgt. Statt wie früher Zeitschriften-Abonnements sollen jetzt Telefonverträge an den Mann gebracht werden - vor allem Preselection-Verträge, also die feste Umstellung auf einen anderen Anbieter. Im Kampf um neue Kunden schrecke so manches Telekommunikationsunternehmen auch nicht vor fragwürdigen Vertriebsmethoden zurück, warnt Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Vorsicht vor dubiosen Werbeaktionen", mahnt auch Markus Saller, Jurist und Kollege aus Bayern, zur Zurückhaltung.

Rat und Hilfe

Wer Unterstützung braucht, um aus einem Vertrag herauszukommen, kann sich an eine Verbraucherzentrale vor Ort wenden. Telefonischen Rat bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unter der Nummer:
01805 - 60 75 60 50 (0,12 Euro pro Minute), und zwar dienstags von 09.00 bis 13.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Auffallend häufig im Visier der Werbetrupps: ältere Menschen, die in der Regel keine Ahnung vom deutschen Telefonmarkt haben. "Die Vertriebs-Profis gehen rein in die Wohnblocks, überrumpeln gern ältere Leute und geben vor, ihr Telefon umzustellen", berichtet Saller von gängigen Tricks. Manche erweckten auch den Eindruck, von der Deutschen Telekom geschickt zu sein - zu Reparaturzwecken, erzählt Steinhöfel. Zur Bestätigung des Termins oder Gesprächs werde dann noch eine kleine Signatur erbeten - "und schon hat wieder ein Bürger einen Vertrag an der Backe", warnt Saller.

Unaufgeforderte Werbeanrufe

Spielarten solcher Verkaufsmethoden gibt es offenbar zuhauf. Damit werden 90-jährigen Rentnern selbst ISDN- sowie hochmoderne DSL-Internet-Anschlüsse verkauft. Während Haustürgeschäfte erlaubt sind, gibt es ein klares Verbot für so genanntes "cold calling", also unaufgeforderte Werbeanrufe per Telefon. Trotzdem rufen Werber immer wieder an, wie Saller aus der täglichen Beratungspraxis berichtet.

"Bei uns machen die Haustürgeschäfte nur einen kleinen Teil der Vermarktung aus. Es kam immer mal wieder zu Beschwerden" räumt Jens Wagner, Sprecher des Telefonanbieters "Arcor" ein. Wegen Unregelmäßigkeiten habe sich sein Unternehmen auch schon von Vertriebspartnern getrennt. Inzwischen werde bei frisch geworbenen Kunden angerufen und nachgefragt, ob der Auftrag auch verstanden worden sei. Zudem sei jedem Werber eine Nummer zugeteilt worden, Verträge könnten so rückverfolgt werden. "Und für Alten- und Pflegeheime gibt es ein striktes Werbeverbot", betont Wagner.

Riesenärger, Telefon wochenlang lahmgelegt

Haustürgeschäfte seien dennoch "gefährlich", meint Saller. Wer nicht gleich merkt, dass er einen unerwünschten Vertrag unterschrieben hat, und zu lange mit seinem Widerruf wartet, steckt häufig ruck-zuck in Schwierigkeiten. Zwei Wochen lang können Verträge, die im Türrahmen oder auf öffentlichen Plätzen abgeschlossen wurden, völlig formlos widerrufen werden - ohne Begründung, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Wird die Frist verpasst, ist im Nachhinein an Verträgen mit ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrungen nur schwer noch zu rütteln.

Aber auch wer es schafft, rechtzeitig innerhalb von 14 Tagen zu kündigen, bleibt von Ärger oft nicht verschont. "Dann ist der Anschluss längst umgestellt, um die Rücknahme gibt es Riesenheckmeck und das Telefon ist über Wochen lahmgelegt", berichtet der Münchner Jurist. Etwas leichter kommen Betroffene häufig aus Verträgen raus, die über die wettbewerbswidrigen "cold calling"-Anrufe zustande kamen. "Da gibt es ein höchstrichterliches BGH-Urteil, Fernabsatzvorschriften sind nicht aushebelbar und auch über das Widerrufsrecht wurde in der Regel nicht belehrt", zählt Saller einige Möglichkeiten auf, rechtlich den Hebel anzusetzen.

Die meisten wehren sich nicht

"Das Problem ist nur, dass die Leute oft gar nicht auf die Idee kommen, sich zur Wehr zu setzen", so das betrübte Fazit Steinhöfels. Ihr Tipp: Wer sich überrumpelt fühlt, sollte sofort widerrufen, am besten aber von vornherein gar nichts unterschreiben.

AP
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