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Bußgeldverfahren H&M soll private Informationen über Mitarbeiter gesammelt haben

H&M Spionage
Die Modekette "H&M" steht im Verdacht, Mitarbeiter aus dem Kundenzentrum ausgeforscht zu haben
© Bildagentur-online/Joko/ / Picture Alliance
Dem Moderiesen "Hennes & Mauritz" werden massive Verstöße gegen das Datenschutzrecht vorgeworfen. Laut einem Zeitungsbericht hat die Landesdatenschutzbehörde in Hamburg ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Es geht um Informationen von Blasenschwäche bis zu Todesfällen in der Familie: Laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) hat die Landesdatenschutzbehörde in Hamburg ein Bußgeldverfahren gegen die Modekette "H&M" eingeleitet. Der Grund: Verdacht auf Ausforschung der Mitarbeiter. Das erklärte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar, der mit dem Fall befasst ist, da das Unternehmen seinen Deutschlandsitz in der Hansestadt hat. Bei den Vorwürfen gehe es um sensible Informationen von Mitarbeitern des H&M-Kundenzentrums in Nürnberg, das für Deutschland und Österreich zuständig ist.

"Es handelt sich dabei auch um Gesundheitsdaten der Betroffenen, von der Blasenschwäche bis zur Krebserkrankung, sowie um Daten von Personen aus deren sozialem Umfeld wie etwa familiäre Streitigkeiten, Todesfälle oder Urlaubserlebnisse", sagte Caspar der FAZ. "Das qualitative und quantitative Ausmaß der für die gesamte Leitungsebene des Unternehmens zugänglichen Mitarbeiterdaten zeigt eine umfassende Ausforschung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den letzten Jahren ohne vergleichbares Beispiel ist.“

Unternehmen kooperiert mit der Behörde

Aufgeflogen sei die illegale Datenspeicherung schon vor Monaten, als Mitarbeiter die internen Dateien des IT-Systems durchstöbert hätten und zufällig auf offen zugängliche Ordner mit dem brisanten Material gestoßen seien. H&M teilte der "FAZ" auf Nachfrage schriftlich mit, man nehme den Vorfall weiterhin sehr ernst und bedauere ihn aufrichtig. Das Unternehmen kooperiere nach wie vor voll mit der Datenschutzbehörde, habe eine Reihe von Maßnahmen ergriffen und stehe in engem Dialog mit allen Kollegen. Der Datenschutzbeauftragte Caspar wies auch darauf hin, dass sich Betroffene vertraulich an ihn wenden können, beispielsweise unter mailbox@datenschutz.hamburg.de.

Zukunft in 100 Sekunden

Wie hoch das Bußgeld am Ende ausfallen wird, richtet sich nach Artikel 83 der Datenschutz-Grundverordnung. Theoretisch sind bis zu vier Prozent des globalen Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres möglich. 

lau

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