Schadenersatz Unerlaubt Logo verwendet: Online-Händler muss Hells Angels 78.000 Dollar zahlen

Ein Mann trägt eine Lederkutte mit Hells Angels Logo
Das Logo der Hells Angels ist markenrechtlich geschützt (Archivbild)
© Ronald Wittek / DPA
Redbubble muss an den Rockerclub Hells Angels eine stattliche Summe Schadenersatz zahlen.  Der Online-Händler hatte unerlaubt das Logo des Motorradclubs benutzt. Nicht zum ersten Mal.

Der in Melbourne ansässige Online-Händler Redbubble ist zu einer Zahlung von 78.000 US-Dollar Schadenersatz wegen Markenrechtsverletzung an den Hells Angels Motorcycle Club verurteilt worden. Das Unternehmen hatte Artikel mit dem Logo des Rockerclubs verkauft, ohne dafür eine Genehmigung einzuholen.

Auf der Online-Plattform Redbubble können Nutzer Bilder hochladen, diese dann auf Artikel wie Aufkleber, Tassen, T-Shirts und Masken drucken lassen und kaufen.

Hells Angels gewannen schon 2019 Prozess gegen Redbubble

Es ist nicht das erste Urteil dieser Art. 2019 musste das Unternehmen schon einmal eine Strafe von 5000 US-Dollar für den Verkauf von Artikeln mit dem Hells-Angels-Symbol zahlen. Es stellte sich jedoch heraus, dass der Markenbeauftragte der Hells Angels in Australien trotz des früheren Gerichtsurteils in der Lage war, Produkte mit dem geflügeltem Totenkopf zu kaufen.

Redbubble verwendet Schlüsselwortfilter, um Uploads zu überwachen, die das Urheberrecht von Organisationen verletzen könnten. Dem australischen Bundesgerichtshof gegenüber erklärte der Online-Händler, dass er in den vergangenen fünf Jahren zwei Millionen auf seiner Website hochgeladene Kunstwerke moderiert habe, darunter 114, die nach dem Gerichtsurteil 2019 mit den Hells Angels in Verbindung standen. 

Vor Gericht ging es um elf verschiedene Artikel mit besagtem Logo, die auf der Internetseite angeboten wurden. Das Gericht stellte fest, dass die Verfahren, die Redbubble zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen eingesetzt hatte, fehlerhaft waren.

Richter spricht Hells Angels Schadenersatz zu

So wurden beispielsweise mehrere Angebote, die zur manuellen Überprüfung durch ein ausgelagertes Team in Jamaika ausgesetzt worden waren, irrtümlich wieder auf die Website gestellt. Das Unternehmen hat die Auslagerung an das jamaikanische Moderationsteam inzwischen beendet. 

Der zuständige Richter Andrew Greenwood sagte in seiner Urteilsverkündung am Montag, dass das Erkennungssystem zwar verbessert worden sei, aber nicht effektiv funktioniert habe. "Es liegt auf der Hand, dass sie nicht so funktionieren, dass Verstöße immer sofort erkannt und von der Website entfernt werden. Außerdem haben die ausgelagerten proaktiven Moderationsprozesse (...) in hohem Maße versagt, um den Antragsteller zu schützen", sagte er.

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© Sascha Rixkens/Einsatzreporter Niederrhein / DPA
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Die einzigen Personen, die Artikel mit den Logos gekauft hatten waren Mitglieder der Hells Angels, die herausfinden wollten, ob die Artikel noch zu verkaufen waren. Greenwood sprach dem Club für die erlittene Schädigung durch die unerlaubte Verwendung der Marken eine Entschädigung von 8250 Dollar zu, sowie zusätzlich 70.000 Dollar Schadenersatz.

jek

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