
Geförderter Urlaub: Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Wochenendhäuser
Auch die eigenen kleinen Alltagsfluchten stuft das GEG (GEG § 3 Nr. 33) als Wohngebäude und damit als förderwürdig ein. Wer entsprechende Ferienimmobilien besitzt, kann hier die gleichen Förderungen beantragen wie für ein normales Wohnhaus.
Auch die eigenen kleinen Alltagsfluchten stuft das GEG (GEG § 3 Nr. 33) als Wohngebäude und damit als förderwürdig ein. Wer entsprechende Ferienimmobilien besitzt, kann hier die gleichen Förderungen beantragen wie für ein normales Wohnhaus.
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