
Regelungen für Öl- und Gasheizungen
Es ist kompliziert. Der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ist ab 2024 verboten. Ausnahmen sind Hybridsysteme aus Öl/Gas in Kombination mit einer Wärmepumpe, die so eine Heizwärme aus den geforderten 65 Prozent erneuerbare Energien erzeugen kann, und mit Biomethan befeuerte Gas-Heizungen.
Wer heute eine Öl- und Gasheizung im Keller stehen hat, muss diese nicht austauschen wenn:
- die Heizung jünger als 30 Jahre ist.
- man als Eigentümer schon vor dem 01.02.2002 seine Immobilie bewohnt
- man über 80 Jahre alt ist (Härtefallregelung)
- die Öl/Gas-Heizung eine Brennwertheizung oder Niedertemperatur-Heizung ist
- die Heizung kaputt gehen sollte und repariert werden kann
Perspektivisch sollen sich Besitzer fossiler Heizsysteme jedoch mit einem umweltfreundlichen Ersatz vertraut machen. Um von den zum Teil hohen Fördergeldern zu profitieren, sollten Sanierungen nicht zu weit in die Zukunft verschoben werden. Ist der Heizungsaustausch erst einmal gesetzlich Pflicht, zum Beispiel bei einer Betriebsdauer von über 30 Jahren, gibt es keine Zuschüsse mehr! Das gilt auch für Heizungen die irreparabel defekt sind und ausgetauscht werden müssen.
Es ist kompliziert. Der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ist ab 2024 verboten. Ausnahmen sind Hybridsysteme aus Öl/Gas in Kombination mit einer Wärmepumpe, die so eine Heizwärme aus den geforderten 65 Prozent erneuerbare Energien erzeugen kann, und mit Biomethan befeuerte Gas-Heizungen.
Wer heute eine Öl- und Gasheizung im Keller stehen hat, muss diese nicht austauschen wenn:
- die Heizung jünger als 30 Jahre ist.
- man als Eigentümer schon vor dem 01.02.2002 seine Immobilie bewohnt
- man über 80 Jahre alt ist (Härtefallregelung)
- die Öl/Gas-Heizung eine Brennwertheizung oder Niedertemperatur-Heizung ist
- die Heizung kaputt gehen sollte und repariert werden kann
Perspektivisch sollen sich Besitzer fossiler Heizsysteme jedoch mit einem umweltfreundlichen Ersatz vertraut machen. Um von den zum Teil hohen Fördergeldern zu profitieren, sollten Sanierungen nicht zu weit in die Zukunft verschoben werden. Ist der Heizungsaustausch erst einmal gesetzlich Pflicht, zum Beispiel bei einer Betriebsdauer von über 30 Jahren, gibt es keine Zuschüsse mehr! Das gilt auch für Heizungen die irreparabel defekt sind und ausgetauscht werden müssen.
© Goldmann/ / Picture Alliance