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  • Energetische Sanierung - 12 Tipps für mehr Geld vom Staat

Zur Galerie Energetische Sanierung - 12 Tipps für mehr Geld vom Staat
Do-it-Yourself: Auch Eigenleistung wird gefördert  Wer handwerklich geschickt ist und bestimmte Sanierungen wie zum Beispiel Dämmungen in Eigenleistung durchführen möchte, kann sich zwar nicht die eigene Arbeit, wohl aber die Materialkosten zum Teil vom Staat bezahlen lassen. Voraussetzung:  Die Arbeiten und die Rechnungen sind von einem Energieberater zu prüfen und zu beglaubigen, sämtliche Rechnungen müssen auf den Namen des Antragstellers ausgestellt sein und dürfen nur förderfähiges Baumaterial enthalten.
Do-it-Yourself: Auch Eigenleistung wird gefördert
Wer handwerklich geschickt ist und bestimmte Sanierungen wie zum Beispiel Dämmungen in Eigenleistung durchführen möchte, kann sich zwar nicht die eigene Arbeit, wohl aber die Materialkosten zum Teil vom Staat bezahlen lassen. Voraussetzung:  Die Arbeiten und die Rechnungen sind von einem Energieberater zu prüfen und zu beglaubigen, sämtliche Rechnungen müssen auf den Namen des Antragstellers ausgestellt sein und dürfen nur förderfähiges Baumaterial enthalten.
© Getty Images
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Abkürzungs-Wirrwarr: Wie GEG, BEG und BAFA zusammenhängen  Behörden lieben Abkürzungen. Wer sich wegen des Gebäude-Energie-Gesetzes GEG mit der Sanierung seiner Immobilie beschäftigt, stößt schnell auf die nächste Abkürzung: BEG – die Bundesförderung für effiziente Gebäude. In der BEG sind die zahlreichen früheren Einzelförderungen von energetischen Sanierungen zusammengefasst. Die meisten Hausbesitzer und Eigentümergemeinschaften fallen in die Regelungen des BEG-EM, der Bundesförderung für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung. Da der Gesetzgeber das BEG laufend erneuert sind weitere Abkürzungen hinzugekommen. Ab Januar 2024 hat das "BEG-PT" das BEG-EM ersetzt. PT steht für Prüftool und ist ein eher behördeninterner Hinweis auf das neu eingeführte digitale Prüfverfahren. Für Verbraucher interessanter ist das im Juli 2024 eingeführte "BEG-ZB", einer Förderung für Haushalte unterhalb von 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommens.   Die Förderungen von Einzelmaßnahmen liegt seit 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA. Einzelmaßnahmen sind zum Beispiel die Dämmung, der Einbau wärmeisolierender Fenster oder der Austausch von Öl- oder Gas-Heizungen gegen Wärmepumpen. Dabei übernimmt die BAFA einen bestimmten Prozentsatz der Rechnungen. Was dafür zu tun ist, erklärt die BAFA Schritt für Schritt hier.  Was wie und in welchem Umfang gefördert wird, ist mitunter komplex, vor allem wenn die Arbeiten verschiedene Gewerke umfassen. Grundsätzlich gilt: Die förderfähigen Kosten sind bei 60.000 Euro pro Jahr auf zehn Jahre gedeckelt, insgesamt also 600.000 Euro.  Für alle, die sich bereits mit der energetischen Sanierung ihres Haues beschäftig haben, hat die BAFA eine umfangreiche FAQ zusammengestellt.
Photovoltaik - teuer, aber für das Alter lohnend  Stromkosten werden künftig einen erheblichen Teil der Wohnnebenkosten ausmachen. Vor allem, wenn man später als Rentner häufiger daheim ist und entsprechend mehr verbraucht. Die eigene Stromerzeugung über Photovoltaik wird bis auf den Erlass der Mehrwertsteuer nicht staatlich gefördert. Zuschüsse gewähren nur noch einige wenige Kommunen in Deutschland. Die KfW bietet günstige Kredite für Solaranlagen, die bei der Hausbank beantragt werden.     Auch ohne Förderung können sich Solarpanele mittelfristig auszahlen. Eine Anlage mit einer Leistung von fünf Kilowatt benötigt etwa 20 bis 25 Quadratmeter Dachfläche und erzeugt bei einem nicht beschatteten Dach mit Südlage rund 4000 Kilowattstunden Strom. Das entspricht ungefähr dem Jahresverbrauch eines Haushalts mit drei bis vier Personen. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist und vergütet. Wer sich zusätzlich einen Stromspeicher einbaut, kann seinen Strom dort speichern und nachts oder bei bewölktem Himmel verwenden. Stromspeicher erhöhen den Preis für die Anlage jedoch deutlich. Hier heißt es kalkulieren.  Die Kosten sind sehr variabel. Einen ersten Überblick kann man sich über eine dieser drei Vergleichsrechner verschaffen:  Selfmade Energy       Photovoltaik Angebotsvergleich     SolaranlagenPortal
EEE = Energieeffizienz-Experte, ohne ihn geht es kaum  Seit 2020 ist bei bestimmten Sanierungen, wie beispielsweise der Außendämmung eines Hauses, ein Energieberater Pflicht. Die Beratung umfasst ein Erstgespräch, einen Gebäudecheck vor Ort sowie die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans. Die Kosten liegen je nach Größe des Hauses zwischen 1.700 und 2.400 Euro, können jedoch durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) mit bis zu 1.700 Euro gefördert werden.  Wird der Energieberater zusätzlich als Baubegleiter für die Umsetzung beauftragt, übernimmt das BAFA 50 Prozent der Begleitungskosten. Der Baubegleiter überwacht nicht nur die Arbeiten, sondern bescheinigt auch deren ordnungsgemäße Durchführung. Diese Bescheinigungen – einschließlich des technischen Projektnachweises (TPN) – sind Voraussetzung, um Fördergelder zu erhalten.  Wichtig: Eine doppelte Förderung ist ausgeschlossen. Geförderte Sanierungsmaßnahmen können nicht zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Diese Liste mit zertifizierten "EEE" erleichtert die Suche nach einem Experten in der Nähe.
Regelungen für Öl- und Gasheizungen  Es ist kompliziert. Der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ist ab 2024 verboten. Ausnahmen sind Hybridsysteme aus Öl/Gas in Kombination mit einer Wärmepumpe, die so eine Heizwärme aus den geforderten 65 Prozent erneuerbare Energien erzeugen kann, und mit Biomethan befeuerte Gas-Heizungen.  Wer heute eine Öl- und Gasheizung im Keller stehen hat, muss diese nicht austauschen wenn:  - die Heizung jünger als 30 Jahre ist.   - man als Eigentümer schon vor dem 01.02.2002 seine Immobilie bewohnt  - man über 80 Jahre alt ist (Härtefallregelung)  - die Öl/Gas-Heizung eine Brennwertheizung oder Niedertemperatur-Heizung ist  - die Heizung kaputt gehen sollte und repariert werden kann  Perspektivisch sollen sich Besitzer fossiler Heizsysteme jedoch mit einem umweltfreundlichen Ersatz vertraut machen. Um von den zum Teil hohen Fördergeldern zu profitieren, sollten Sanierungen nicht zu weit in die Zukunft verschoben werden. Ist der Heizungsaustausch erst einmal gesetzlich Pflicht, zum Beispiel bei einer Betriebsdauer von über 30 Jahren, gibt es keine Zuschüsse mehr! Das gilt auch für Heizungen die irreparabel defekt sind und ausgetauscht werden müssen.   
Wärmepumpe - Förderung mit Bonussystem  Wer die eine alte Gas- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, hat Anspruch auf Förderungen und Bonus-Förderungen.  30 Prozent gibt es Grundsätzlich für förderfähige Wärmepumpe im Rahmen der BEG-Förderrichtlinie. Das BAFA pflegt eine Liste mit geförderten Wärmepumpen.   20 Prozent gibt es obendrauf, wenn die Wärmepumpe eine mindestens 20 Jahre alte und funktionsfähige Öl- oder Gas-Heizung ersetzt. Ist die alte Heizung kaputt, entfällt dieser Bonus.  30 Prozent Förderung erhalten Eigentümer deren zu versteuernde Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder nicht mehr als 40.000 Euro beträgt. BEG-ZB  5 Prozent zusätzliche Förderung werden bei Geothermie-Wärmepumpen und Geräten mit klimafreundlichem Kältemittel gewährt    Zuschüsse gibt es nicht nur für die Heizung selbst, sondern auch für die dazugehörigen Arbeiten von Erdflächenkollektoren, Erdbohrungen bis hin zum Ausbau und der Entsorgung der alten Öl- oder Gasheizung sowie der Umgestaltung des alten Heizungskellers zum Heiz- und Technikraums für die neue Anlage. 
Komfortabel aber teuer: die Fernwärme  Wenn verfügbar, ist sie eine saubere, platzsparende und unkomplizierte Lösung: die Fernwärme. Dabei wird Wärme in Form von heißem Wasser zentral in einem Kraftwerk erzeugt und über ein Versorgungsnetz an Haushalte geliefert – ähnlich wie Strom. Im Keller ersetzt eine kleine Übergabestation den Gaskessel oder die wuchtige Ölheizung samt Öltank. Viele Versorger bieten zusätzlich auch Warmwasser an.  Wer seine alte Heizung austauschen muss und in der Nähe eines Fernwärmenetzes wohnt, sollte sich beim zuständigen Versorger nach einem Anschluss erkundigen. In Deutschland gibt es etwa 1.400 Fernwärmenetze, die meist auf Ballungszentren beschränkt sind. Allerdings muss die Leitung in der Nähe nicht nur vorhanden sein, sondern auch über genügend Kapazität für neue Anschlüsse verfügen.  Die Kosten für einen Fernwärmeanschluss hängen von der Distanz zur Hauptleitung ab und können schnell 10.000 Euro oder mehr betragen, da die Strecke bis zum Haus aufwendig aufgegraben werden muss. Das BAFA fördert den Anschluss an die Fernwärme mit bis zu 30 % der Kosten.  Ein Nachteil: Der Komfort wird im laufenden Betrieb oft teuer erkauft. Anders als bei Strom- oder Internetanschlüssen gibt es bei der Fernwärme keine Konkurrenz zwischen Stadtwerken. Verbraucher sind daher den – zum Teil erheblichen – Preissteigerungen der Anbieter ausgeliefert.
Do-it-Yourself: Auch Eigenleistung wird gefördert  Wer handwerklich geschickt ist und bestimmte Sanierungen wie zum Beispiel Dämmungen in Eigenleistung durchführen möchte, kann sich zwar nicht die eigene Arbeit, wohl aber die Materialkosten zum Teil vom Staat bezahlen lassen. Voraussetzung:  Die Arbeiten und die Rechnungen sind von einem Energieberater zu prüfen und zu beglaubigen, sämtliche Rechnungen müssen auf den Namen des Antragstellers ausgestellt sein und dürfen nur förderfähiges Baumaterial enthalten.
Dämmen rundum, der Staat ist mit bis zu 20 Prozent dabei  Die Außenwand-Dämmung ist die Grundlage aller mit Niedrigtemperaturen betriebenen Heizsysteme. Je weniger von der mühsam erzeugten Heizwärme das Haus verlässt, desto schneller wird das Haus warum und bleibt es auch. Nach der Dachdämmung ist die Außenwandisolierung die wichtigste energetische Maßnahme. Die Förderung von bis zu 20 Prozent bezieht sich auf alle anfallenden Arbeiten, von der Vorbereitung der Außenwände, dem Gerüstbau, Erdaushub, dem Abtrennen von nicht thermisch getrennten Balkonen, dem Aufbringen von Dämmung beziehungsweise dem Einblasen von Kerndämmung und dem Verklinkern mit Riemchen. Die Förderung gibt es nur ab einer bestimmten Dämmqualität. So fordert das GEG bei der Außenwanddämmung einen U-Wert von 0,24, was eine Dämmstoffstärke von mindestens 12 – 16 cm entspricht. Die geforderten Dämmstärken gibt es auf dieser Übersicht.   Auf Einzelmaßnahmen wie der Außenwanddämmung gibt es grundsätzlich 15 Prozent Förderung. Noch einmal fünf Prozent obendrauf werden gewährt, wenn das Vorhaben Teil eines individuellen Sanierungs-Fahrplans (iSFP) ist, der von einem Energieberater erstellt wurde. Da eine Hausdämmung schnell 60.000 Euro kosten kann, würde davon der Staat also im besten Fall 12.000 Euro übernehmen.
Glasklar: 15 Prozent auf isolierende Fenster und Türen  Die Anforderungen an Fenster sind eher moderat. Das Gebäude-Energie-Gesetz GEG verlangt von förderwürdigen Fenstern mindestens einen U-Wert von 1,30. Das erreichen heute Standard-Isolierfenster mit zwei Scheiben. Wer ohnehin das Haus von außen dämmen möchte, sollte sich moderne wärmeisolierende Fenster mit drei Scheiben durchrechnen, die U-Werte von unter 1.0 erreichen. Förderungswürdig sind auch Haustüren und Türen zu unbeheizten Räumen wie Keller und Dachboden! Muss wegen des neuen Fensters eine neue Fensterbank her oder gar ein neuer Heizkörper, weil der alte Heizkörper wegen der neuen Fenstermaße nicht passt, so wird auch der Austausch gefördert.
Geförderte Schatten: 15 Prozent für Rollläden und Markisen  Zum energieeffizienten Haus gehört nicht nur die Dämmung gegen Kälteverlust im Winter, sondern ebenfalls der Schutz vor Aufheizen des Wohnraumes im Sommer. Die BAFA fördert daher auch Schattenspender wie Außen-Rollläden, Dachfenster mit eingebauten Außen-Rollläden und Markisen, sofern sie parallel zum Fenster in der Gebäudehülle verlaufen. Wer die Terrasse also ohnehin mit einer großen Markise beschatten wollte, kann sich den Wunsch mit Fördermitteln verwirklichen.
Boni mitnehmen!  Nutzen Sie das Bonussystem für das Maximum an Förderung von der BAFA. Boni werden zur Basisförderung addiert, wenn bestimmte Vorgaben erfüllt sind. Beispiel Wärmepumpe: Grundsätzlich übernimmt die BAFA 30 Prozent der Kosten für eine neue Wärmepumpe. Noch einmal 20 Prozent dazu gibt es als "Heizungstausch-Bonus", wenn die Wärmepumpe eine alte fossile Heizung ersetzt. Noch einmal fünf Prozent "Effizienz-Bonus" gibt es, wenn die Wärmepumpe Grundwasser oder Abwasser oder Erdwärme als Wärmequelle nutzt.   Weitere Boni gibt es, wenn zusammen mit einem zertifizierten Energieberater ein sogenannter iSFP erstellt wurde, ein individueller Sanierungs-Fahrplan. Bei der Dämmung, Anlagentechnik und der Heizungsoptimierung sind das zu den 15 Prozent Basisförderung noch einmal fünf Prozent zusätzlich.
Geförderter Urlaub: Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Wochenendhäuser  Auch die eigenen kleinen Alltagsfluchten stuft das GEG (GEG § 3 Nr. 33) als Wohngebäude und damit als förderwürdig ein. Wer entsprechende Ferienimmobilien besitzt, kann hier die gleichen Förderungen beantragen wie für ein normales Wohnhaus.
Auch das Drumherum wird gefördert  Bevor die Arbeiten einer Außenwanddämmung überhaupt beginnen, wird eine Menge neues Material angeliefert und altes abtransportiert. Die Lkw brauchen reservierte Verkehrsflächen, die Baustelle muss eingerichtet, abgesperrt und Schilder aufgestellt werden. Auch diese sogenannten Umfeldarbeiten sind im Förderkatalog aufgeführt.
Was nicht gefördert wird:  1. Gebraucht gekaufte Anlagen wie Lüftungsanlagen  2. Gas- und Öl-Heizungen  3. Kohle-Heizungen  4. Innen angebaute Rollos, Jalousien und Lamellen  5. Pergolen und Vordächer  6. Von Hand befeuerte Kamine und Öfen  7. Anlagen, die nur der Stromerzeugung dienen wie Photovoltaik, Stromspeicher, Wechselrichter, Windkraft  8. Alle Kosten die durch Behörden- und Verwaltungsdienstleistungen entstehen, sowie Kapitalkosten und Umzugskosten für Ausweichquartiere
  • Energetische Sanierung
  • Wärmepumpe
  • Photovoltaik
  • Solarthermie
  • Ölheizung
  • Gasheizung
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